21.11.2017 - 3.5 Antrag der CDU-Fraktion im Kreistag Segeberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Datum:
- Di., 21.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Glage stellt den Antrag der CDU-Fraktion vor. Ein zu erstellender Schulentwicklungsplan mit verlässlichen Zahlen sei bedeutsam für alle zukünftigen Weiterentwicklungen der Berufsbildungszentren, die in Trägerschaft des Kreises Segeberg stünden.
Einer Beauftragung für die Erstellung eines Schulentwicklungsplanes an externe Berater stimmen Herr Schulz und Frau Würfel nicht zu. Es solle auf die in der Kreisverwaltung beschäftigten Bildungsplaner zurückgegriffen werden.
Die Verwaltung des Kreises habe für diese umfassende Aufgabe keine zeitlichen, personellen und inhaltlichen Kapazitäten, so Herr Lorenzen.
Frau Bogalski, BBZ , begrüßt den Antrag. Es könne so eine neutrale Planung unter Einbeziehung der Fachkräfte geben. Auch könne so auch auf die speziellen Bedürfnisse der BBZten eingegangen werden.
Der Vorsitzende betont an dieser Stelle, dass alle Beteiligten aufgerufen seien, sich in die Schulentwicklungsplanung einzubringen.
Herr Lorenzen schlägt vor, die diesbezügliche Vorlage aus 2016 als Arbeitsgrundlage zu nehmen. Es gebe auch einen veränderten finanziellen Rahmen, man gehe heute von 50.000 Euro Kosten durch die Erweiterung der Fragestellungen in einer Schulentwicklungsplanung aus. Für 2018 seien 55.000 Euro im Budget eingeplant, so Herr Wenzel.
Frau Würfel beantragt, die Vorlage heute zu vertagen und die Vorlage aus 2016 im nächsten BKS zu beraten.
Der Vorsitzende fasst zusammen. Solle der Antrag vollständig auf die nächste Sitzung verschoben werden oder solle der Antrag heute – hinsichtlich des benötigten Budgets -abgestimmt werden, mit der Maßgabe, weitere Details im nächsten BKS zu diskutieren.
Die Fraktion der SPD bittet um eine kurze Beratungspause.
Pause 19.25 Uhr – 19.40 Uhr
Frau Würfel beantragt die Beschlussfassung wie folgt:
Heute solle beschlossen werden: 55.000 Euro mit einem Sperrvermerk in den Haushalt 2018 einzustellen, damit sei die Grundsatzentscheidung gefällt. Weitere Detaildiskussionen sollen dann im BKS und in einer einzuberufenden Arbeitsgruppe stattfinden. Die Beauftragung der Erstellung eines Schulentwicklungsplanes solle also heute nicht beschlossen werden.
Der Beschluss wird mit den vorgeschlagenen Änderungen wie folgt gefasst:
Antrag
In einer sich beständig wandelnden Bildungslandschaft stehen die beiden Berufsbildungszentren in
Trägerschaft des Kreises Segeberg vor erheblichen Herausforderungen, welche sich in gestiegenen
infrastrukturellen Bedarfsanmeldungen beider Einrichtungen niederschlagen.
Um bei aller gebotenen haushälterischen Zurückhaltung weiterhin eine bestmögliche Befriedigung
der tatsächlichen Bedarfe sicherstellen zu können, bedarf es aus Sicht der CDU-Fraktion nunmehr
dringend einer belastbaren Schulentwicklungsplanung für beide Berufsbildungszentren, um
erforderliche Entscheidungen auf Basis belegter Analysen und Prognosen verantwortungsvoll treffen
zu können.
Die CDU-Fraktion beantragt daher, dass der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in seiner
Sitzung am 21. November 2017 beschließen möge, die Verwaltung mit der umgehenden
Implementierung einer Schulentwicklungsplanung für die beiden Berufsbildungszentren in
Segeberg und in Norderstedt zu beauftragen. Der Hauptausschuss und der Kreistag werden
gebeten, diesen Beschluss mitzutragen und die hierfür erforderlichen Mittel bereit zu stellen.
Weitere Erläuterungen werden ggf. mündlich gegeben.
Christoph J. Lauff
(Bildungspolitischer Sprecher der
CDU-Fraktion im Segeberger Kreistag
Der Ausschuss empfiehlt die Bereitstellung von 55T€ für die Schulentwicklungsplanung für die beiden Berufsbildungszentren in Segeberg und Norderstedt bereitzustellen (dieser Betrag ist unter Sperrvermerk zu stellen). Weitere detaillierte Diskussionen zur Grundsatzentscheidung erfolgen dann in einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Fachleuten und im BKS.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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