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21.11.2017 - 3.3 Richtlinie für die Förderung von Kunst und Kult...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Di., 21.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wenzel führt kurz in die Beschlussvorlage ein.
Frau Würfel fragt, wie der Bearbeitungsstand ihres Antrages aus 2016 sei – Gründung einer Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur. Ebenfalls würde in der Beschlussvorlage der Hinweis fehlen, was alles förderfähig sei. Der Grenzwert für die Förderung mit 10.000,- erscheine ihr zu hoch.
Die Verwaltung werde in 2018 als ersten Schritt eine Richtlinie erarbeiten und vorlegen. Weitere Informationen dazu ergehen an die Politik fortlaufend, so Herr Wenzel. Förderungen unter der 10.000 Euro Grenze würden zu viel Verwaltungsaufwand verursachen. Die zu fördernden Veranstaltungen sollen überregionale Auswirkungen haben, eine jährliche Anzahl von Veranstaltungen sei nicht vorgegeben.
Herr Wagner möchte noch einmal die Verwaltung bitten, das Stiftungsmodell in die Überlegungen einzubeziehen, hier sei die Möglichkeit der Förderung von kleineren Veranstaltungen besser gegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die „Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“ gemäß dem der Vorlage beigefügten Entwurf vom 07.11.2017 mit Wirkung zum 01.01.2018.
Für die konsumtive Kulturförderung ist ein jährliches Budget in Höhe von 20.000 EUR vorgesehen. Davon abweichend sind für das Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 15.000 EUR einzuplanen.
Im investiven Bereich werden dem Antragsvolumen entsprechend die Mittel zeitnah für das folgende Haushaltsjahr beantragt, somit erstmalig für 2019.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,9 kB
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