21.11.2017 - 3.1 Verbesserung der Sportförderung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Di., 21.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wenzel führt kurz in die Beschlussvorlage ein.
Herr von Essen äußert sich positiv zur heute vorliegenden Beschlussvorlage, er vermisse aber das Einbeziehen der Mitarbeiter der schulischen Jugendarbeit z.B. Gruppenleiter in der schulischen Jugendarbeit) in die Regelung zur Erhöhung der ÜbungsleiterInnenpauschale und die Förderung der ÜbungsleiterInnenstunden. Er fragt, ob es auch in diese Richtung Gespräche gegeben habe.
Herr Stankat gibt an dieser Stelle den Hinweis, wenn die Fraktion die Höhe der Entschädigungen anpassen möchte, dann könne diese einen Antrag stellen. Dieser beträfe dann den Geschäftsbereich des Jugendhilfeausschusses.
Herr von Essen sagt, seine Fraktion wolle zum Hauptausschuss einen entsprechenden Antrag zur Erweiterung der Änderungsliste zum Haushalt stellen.
Frau Würfel erläutert, dass die Förderung bislang für Jugendliche gelte, dies solle auch weiterhin so bleiben, die Entwicklung des Haushaltes in der Zukunft sei nicht vorhersehbar, man solle daher keine Mittel langfristig binden.
Herr Prahl erklärt, der KSV könne hier mehr Aufgaben übernehmen, wenn die Förderung ausgeweitet werden würde. Der KSV beschäftige nur lizensierte Übungsleiter. Die Ausbildung müsse zwingend qualitativ hoch sein, daher sei die Erhöhung der Förderung positiv.
Antrag der SPD
Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag – die Förderung auf ÜbungsleiterInnen für Jugendarbeit zu beschränken
Abstimmung
Mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: 4Ablehnung: 8Enthaltung: -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die doppelte Investitionsförderung für den Bau und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten in Höhe von 480.000 EUR bis Ende 2021 zu verlängern sowie die Fördermittel für Aus- und Fortbildung auf 30.000 EUR p. a. anzuheben.
Die ÜbungsleiterInnen-Pauschale wird auf 3,00 EUR/Stunde angehoben und die Förderung aller ÜbungsleiterInnen- und Senioren-ÜbungsleiterInnen-Stunden (bis zu 30.000 Stunden p. a.) beschlossen, ebenfalls die Förderung aller ÜbungsleiterInnen-Stunden im Jugendbereich mit maximal bis zu 160.000 Stunden p. a.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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