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ALLRIS - Auszug

27.09.2017 - 4.1 Ausbau und Förderung der Radverkehrsinfrastrukt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Maßow führt in die Vorlage ein und erläutert die Richtlinien. Die Verwaltung sei an dieser Stelle dem Vorschlag der Lenkungsgruppe und den Vorgaben der Politik gefolgt.

Frau Maßow stellt die Richtlinie in ihren einzelnen Punkten vor.

Die Richtlinie umfasse z.B. die straßenbegleitenden Radwege und die entsprechende Infrastruktur, Schutzstreifen auf  Gemeindestraßen, Beschilderung und Beleuchtung sei nicht förderfähig.

Wichtig sei, dass das betreffende Bauwerk in der Baulast der Gemeinde oder des Antragstellers sei.

Maßnahmen mit Priorisierung im Radverkehrskonzept sollen bevorzugt behandelt werden.

Die Hinweise des Rechtsamtes werden in die Richtlinie eingearbeitet.

 

Auf die Frage von Herrn Wersig, ob es so sei, dass finanzschwache Kommunen besondere Zuwendungen erhalten, antwortet Herr Falck, dass dies den allgemeinen Förderrichtlinien entspreche.

 

Der Vorsitzende betont an dieser Stelle, dass es wichtig sei, die Priorisierungen im Radverkehrskonzept bei der Vergabe von Mitteln zu beachten sowie die Verpflichtung zur Berücksichtigung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in der aktuellen Fassung und definierten Standards.

 

Frau Maßow informiert, dass im Frühjahr 2018 der Beschluss zur Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes erfolge.

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Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- Natur- und Klimaschutzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg, einschließlich der Bemerkungen des Rechtsamtes, in der Fassung vom 30.08.2017 gemäß Anlage.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage