21.09.2017 - 5.1 Erhöhung des kommunalen Anteils der Stellen im ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 21.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Löhmann führt in das Thema ein.
Die kommunale Seite unterstützt den Antrag des Jobcenters auf Erhöhung des kommunalen Stellenanteils. Auch die Trägerversammlung habe sich positiv geäußert. Die Stellenerhöhung solle schrittweise erfolgen, so sei die Möglichkeit einer gezielten Personalentwicklung jederzeit gewährleistet.
Herr Behm äußert im Namen seiner Fraktion, dass dieser Vorschlag sinnhaft sei, aber Zweifel bestünden, was geschehe, wenn z.B. der Personalbedarf im Jobcenter sinke.
Auf Nachfrage, ob im Jobcenter die Mitarbeiter auch die Sprache der Kunden sprechen, konnte Herr Knapp mitteilen, dass im Oktober 2015 und im April 2017 Sprachmittler eingestellt wurden. Die Mitarbeiter arbeiten hauptamtlich, bei Bedarf werde auch der Telefondolmetscher eingesetzt.
Frau Agdan weisst an dieser Stelle darauf hin, dass für ausländische Kunden es äußerst schwierig sei, Papiere und Anträge auszufüllen und sie zu verstehen. Diesbezüglich stelle sich die Frage, ob es auch hier möglich sei, Hilfestellung zu leisten.
Herr Knapp erklärt, dass das Jobcenter hier sehr bemüht sei, es aber die Mitarbeiter vor eine große Herausforderung stelle.
Herr Weihe äußert Vorbehalte und bezieht sich dabei auf die unterschiedliche Bezahlung der Mitarbeiter des Kreises und des Jobcenters. Es fragt, wie hoch die Anzahl der befristeten Verträge im Jobcenter sei.
Die Quote betrage 9% und die unterschiedliche Bezahlung sei Sache der Tarifparteien.
Beschlussvorschlag:
- Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Erhöhung des Anteils kommunaler Stellen im Jobcenter Kreis Segeberg von 50 auf 80 sowie der Schaffung einer 0,3 VZS im Fachdienst 11.00 unter gleichzeitiger Refinanzierung durch die Verwaltungskostenfeststellungsverordnung.
- Über die Details der Zusammenarbeit ist eine Vereinbarung abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
763,1 kB
|