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ALLRIS - Auszug

14.09.2017 - 4.1 Dienstanweisung für die sozialpädagogischen Fac...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Stankat erläutert die Beschlussvorlage. Oberstes Ziel sei es, die Sicherstellung des Schutzauftrages zu gewährleisten. Die heute vorliegende Dienstanweisung sei eine Zusammenfassung aller bislang vorliegenden und geltenden Regeln unter Einbeziehung der Gesetzeslage und im Hinblick auf die Erfüllung der gestellten Aufgabe.

Die Dienstanweisung werde fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Hinweise diesbezüglich werden gern entgegengenommen.

 

Frau Lange vermisst in der Dienstanweisung Festlegungen für den Schutz des ungeborenen Kindes. Diese Aufgabe werde laut Herrn Stankat primär von den Sozialmedizinischen Diensten und Beratungsstellen sowie von Kliniken und niedergelassenen Ärzten wahrgenommen. Das Jugendamt könne nur geborene Kinder schützen.

Im Rahmen der Jugendhilfe gebe es aber Einrichtungen, welche auch junge Mütter und deren ungeborene Kinder betreuen.

 

Herr Wulf bedankt sich bei der Verwaltung für die Erarbeitung der umfangreichen Dienstanweisung. Er gibt zu bedenken, dass es seiner Meinung nach zu lange dauere, bis ein Aufsuchen von der Meldung bis zum Eintreffen der Mitarbeiter in den Familien erfolge. Es müsse sofort bei Eingang der Meldung ein Einsatz zum Schutz des Kindes erfolgen. Ein Handeln in Akutsituationen sei dringend in der Dienstanweisung zu berücksichtigen.

 

Sei akute Gefahr für das Kind erkennbar, dann werde immer sofort die Polizei und der Rettungsdienst informiert, so Herr Stankat. Die Regelungen in der Richtlinie seien auch und besonders wichtig, um die Vielzahl von täglich eingehenden Anrufen zu sortieren und zu kanalisieren.

 

Herr Stankat wird den Hinweis auf das sofortige Handeln in einer Akutsituation aufnehmen und prüfen, wo dieser Hinweis eingefügt werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage