29.06.2017 - 10 Ausbau und Förderung der Radverkehrsinfrastrukt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 29.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau
- Bearbeitung:
- Doris Baum
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hansen führt in die Beschlussvorlage ein und erläutert die Historie des Beschlusses. Er bedankt sich beim Radverkehrsbeirat und dem Radverkehrsbeauftragten für die geleistete Arbeit.
Er regt an, der Kreistag möge Prioritäten für Projekte festlegen. Er stellt dazu den nachstehenden Antrag, mit dem der Beschlussvorschlag in der Fassung des Hauptausschusses vom 27.6.2017 ergänzt bzw. verändert werden möge.
Herr Barkowsky erwidert, dass der Beschluss nicht – wie von Herrn Hansen beantragt – geändert werden möge, sondern in der vorliegenden (im UNK und HAS diskutierten und beschlossenen) Form bestätigt werden solle. Dem Beitrag schließen sich Herr Köppen und Frau Lessing an, es besteht kein weiterer Erläuterungsbedarf.
Frau Loedige ergänzt, dass der vorgelegte Antrag nicht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stamme. Die hier von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen sind eindeutig und bedürfen keiner weiteren Ergänzung.
Antrag von Herrn Hansen:
Der Kreistag beschließt:
1. Zur Intensivierung des Radwegebaus werden ab dem Haushaltsjahr 2018 zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 2,0 1,0 Mio. €/Jahr in den Haushaltsentwurf 2018 aufgenommen.
Als erste - bereits schon vor Abschluss der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes vorgeplante - Maßnahmen sollen die Lückenschlüsse der Radwege an den Kreisstraßen K-4, K-111 und K-24 erfolgen.
Zukünftig sollen Gemeinden am Radwegebau entlang der Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich finanziell nicht mehr beteiligt werden, d.h. der Kreis übernimmt zu 100% die finanzielle Verantwortung (vorbehaltlich im Haushalt zur Verfügung stehender Mittel); dabei werden weiterhin alle Möglichkeiten zur Antragstellung von entsprechenden Fördermitteln ausgeschöpft.
Ferner wird im Stellenplan 2018 eine zusätzliche Planstelle für einen Tiefbauingenieur eingestellt. Eine Besetzung soll nach Möglichkeit im Rahmen des vorhandenen Stellenplans bereits in 2017 erfolgen.
2. Zur Förderung der Radwegeinfrastruktur Radverkehrsinfrastruktur (Radwege und Fahrradabstellanlagen) in Baulastträgerschaft der Gemeinden werden ab dem Haushaltsjahr 2018 Fördermittel in Höhe von 1,0 2,0 Mio. €/Jahr in den Haushaltsentwurf aufgenommen. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird zeitnah durch die Verwaltung erarbeitet.
3. Der Ausbau der Radwanderwege auf den ehemaligen Bahntrassen der EBOE (Henstedt-Ulzburg bis Kreisgrenze in Sülfeld) und der Kleinbahn Segeberg-Kiel (Bad Segeberg bis Tensfeld) soll in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden in eigener Baulastträgerschaft des Kreises geprüft und vorbereitet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verhandlungen mit den Gemeinden und dem Eisenbahnbundesamt aufzunehmen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Punkte 1. – 3. vorzubereiten. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in den Haushaltsentwurf 2018 eingestellt und mit der Beschlussfassung des Haushaltes im Kreistag abschließend bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 3Ablehnung: 39Enthaltung: 4
(1 Abg. zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum)
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1. Zur Intensivierung des Radwegebaus werden ab dem Haushaltsjahr 2018 zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 1,0 Mio. €/Jahr in den Haushaltsentwurf 2018 aufgenommen. Ferner wird im Stellenplan 2018 eine zusätzliche Planstelle für einen Tiefbauingenieur eingestellt. Eine Besetzung soll nach Möglichkeit im Rahmen des vorhandenen Stellenplans bereits in 2017 erfolgen.
2. Zur Förderung der Radverkehrsinfrastruktur und der Radabstellanlagen in Baulastträgerschaft der Gemeinden werden ab dem Haushaltsjahr 2018 Fördermittel in Höhe von 2,0 Mio. €/Jahr in den Haushaltsentwurf aufgenommen. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird zeitnah durch die Verwaltung erarbeitet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Punkte 1. – 2. vorzubereiten. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in den Haushaltsentwurf 2018 eingestellt und mit der Beschlussfassung des Haushaltes im Kreistag abschließend bereitgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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