27.06.2017 - 4.8 Neufassung der "Richtlinie zur Förderung des Au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 27.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schnabel führt aus, dass sich der Lenkungsausschuss intensiv mit diesem Thema befasst habe, es sei ein klares Konzept erarbeitet worden. Im UNK sei die Förderung auf 500 T€ erhöht worden, obwohl die E-Technologie viele Fragen aufwerfe. Der zusätzliche Bedarf sei nicht zu erkennen. Der Ausschuss solle zwischen Ökologie und Ökonomie abwägen und die Summe auf die ursprünglichen 250 T€ absenken.
Herr Falck erklärt, dass die Verwaltung hat im Vorfeld ermittelt habe, wo vermutlich Bedarfe bestehen und gefördert werden könne. Es sei vorgesehen, den ländlichen Bereich zu bedienen und zu fördern.
Herr Köppen führt aus, dass es zu diesem Thema ausführliche Diskussionen in seiner Fraktion gegeben habe. Inhaltlich folge er den Einlassungen von Herrn Schnabel und ebenfalls dem Anliegen, die Summe wieder auf 250 T€ abzusenken.
Herr Barkowsky merkt an, hier solle heute eine Förderrichtlinie beschlossen werden mit dem Ziel, flächendeckende Förderung zu ermöglichen und damit ebenfalls die Möglichkeit offenzuhalten, bei einer großen Anzahl von Anträgen auch fördern zu können. Gegebenenfalls könne die auf 250 T€ Erhöhung ein Sperrvermerk gelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- Natur- und Klimaschutzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Neufassung der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg“ in der Fassung vom 23.5.2017 gemäß Anlage mit folgenden Ergänzungen:
Pkt. 6.5. – die Bewilligung der Anträge erfolgt nach Datum des Antragseingangs.
Die Bewilligung erfolgt gleichmäßig in den Gemeinden des Kreises Segeberg.
Pkt. 6.6. – die Förderung erfolgt nur, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Höhe der Förderung wird auf insgesamt 500 000,- € für 2018 festgesetzt, davon werden 250 000,-€ mit einem Sperrvermerk belegt. Dieser kann bei Bedarf durch den Hauptausschuss aufgehoben werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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