27.06.2017 - 4.1 Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 27.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Josephine Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lessing erklärt, der Beschluss des Sozialausschusses sei für einen begrenzten Finanz- und Zeitrahmen für dieses Projekt gefasst worden. Ist der Finanzrahmen ausgeschöpft, würde erneut über eine Förderung beraten.
Herr Schnabel stellt die Frage, ob die Leistungen nicht auf einem Bundesgesetz beruhen und es also in Ordnung sei, dass der Kreis dieses finanziell unterstützt? Herr Schnabel verweist an dieser Stelle dringend auf die Zuständigkeit einer anderen Gebietskörperschaft.
Frau Löhmann führt aus, dass es sich hier um die Bezuschussung der Fahrtkosten für die Teilnehmer an der Maßnahme im Rahmen des Netzwerkes bei häuslicher Gewalt handele. Vom Maßnahmenträger müsse die Anzahl der Teilnehmer, die bezuschusst werden sollen, erfragt werden. Die Verwaltung sehe die Bezuschussung zu dieser Maßnahme als sehr wichtig an.
Der Vorsitzende erklärt, da gegenwärtig nicht genau vorhersehbar sei, um wie viele Personen es sich handeln wird, sei eine Evaluation durchzuführen und dem Ausschuss vorzulegen.
Frau Höppner-Reher erklärt, dass es in der Täterarbeit festgelegte Standards gebe, die eingehalten werden müssen. Diese Standards erfülle die angebotene Maßnahme in Norderstedt nicht. Daher sei die Bezuschussung der Maßnahme hier in Segeberg wichtig.
Frau Berger führt aus, dass es die Maßnahme seit 2006 gebe, bislang aber noch nicht in Segeberg. In Segeberg gebe es aber eine KIK-Koordinatorin und durch die Bezuschussung würde sie in die Lage versetzt, auch arbeiten und diese Maßnahme hier anbieten zu können.
Beschlussvorschlag:
Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS´90/DIE GRÜNEN und CDU beantragen, der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt die Einführung der im Antrag genannten Interventionsmaßnahmen bei gemeldeter häuslicher Gewalt im Kreis Segeberg mit Zuständigkeit des KIK und deren Durchführung nach KAST für die vorläufige Dauer von zwei Jahren durch die Ko-Finanzierung des Kreises Segeberg zur Schließung von Finanzierungslücken nach gegebenen Aufstellungen des Finanzrahmens in Anlehnung an „Konzeptskizze THG“3 von KAST. Der Finanzrahmen wird auf 10.000,- € begrenzt. Sollten höhere Kosten absehbar sein, ist eine erneute Beratung und Abstimmung im Ausschuss notwendig
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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