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ALLRIS - Auszug

27.06.2017 - 4.7 Ausbau und Förderung der Radverkehrsinfrastrukt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende merkt an, dass heute unterschiedliche Zahlen aus Vorlagen vorliegen würden, Frau Baum möge dies bitte aufklären.

 

Frau Baum erläutert die Zahlen aus der Lenkungsgruppe. Alle Maßnahmen lägen finanziell unter der Obergrenze von 3 Mio. Euro. Die Investitionsmaßnahmen ergeben sich aus dem Radverkehrsplan.

 

Herr Barkowsky informiert über die Diskussion zu diesem Thema im UNK. Die Investitionen sollen nach dem Radwegekonzept erfolgen.

Beide zur Diskussion stehenden Bahnstrecken seien in die Baulast des Kreises eingeordnet worden.

 

Da es in der Diskussion Unklarheiten bezüglich des Protokollauszuges vom UNK gibt, fasst der Landrat zusammen:

Es sollen 3 Mio. Euro in die Radwegeinfrastruktur investieren werden.

1 Mio. Euro davon für die Maßnahmen des Kreises (in der 1 Mio. sind die K-Wege enthalten)

2 Mio. Euro für die Förderung seien für diesbezüglich gemeindliche Maßnahmen vorgesehen

Die Informationen an die Gemeinden würden nach dem Kreistag am 29.06.2017 erfolgen.

 

Nach Diskussion wird festgelegt:

Pkt. 1 und 2 der vorliegenden geänderten Beschlussvorlage vom 14.06.2017 aus dem UNK werden aus dem Vorschlag genommen und die Punkte 3, 4 und 5 beschlossen. Die Punkte werden zu 1, 2 und 3.

 

Außerdem wird die Überschrift des Beschlusses geändert in

… Radverkehrsinfrastruktur und der Radabstellanlagen …

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur / der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz / der Hauptausschuss / der Kreistag möge beschließen:

 

1. Zur Intensivierung des Radwegebaus werden ab dem Haushaltsjahr 2018 zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 1,0 Mio. €/Jahr in den Haushaltsentwurf 2018 aufgenommen. Ferner wird  im Stellenplan 2018 eine zusätzliche Planstelle für einen Tiefbauingenieur eingestellt. Eine Besetzung soll nach Möglichkeit im Rahmen des vorhandenen Stellenplans bereits in 2017 erfolgen.

 

2. Zur Förderung der Radwegeinfrastruktur in Baulastträgerschaft der Gemeinden werden ab dem Haushaltsjahr 2018 Fördermittel in Höhe von 2,0 Mio. €/Jahr in den Haushaltsentwurf aufgenommen. Eine entsprechende  Förderrichtlinie wird zeitnah durch die Verwaltung erarbeitet.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Punkte 1. – 2. vorzubereiten. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in den Haushaltsentwurf 2018 eingestellt und mit der Beschlussfassung des Haushaltes im Kreistag abschließend bereitgestellt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

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Anlagen zur Vorlage