Inhalt
ALLRIS - Auszug

22.06.2017 - 4.1 Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Berger erläutert und begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die öffentliche Diskussion des Antrages stellt für die Antragsteller/Innen kein Problem dar.

Die Anzahl der eingeleiteten Wegweisungen bei häuslicher Gewalt ist sehr unterschiedlich und nicht vorhersehbar. Daher ist der benötigte finanzielle Rahmen nicht festlegbar und sollte flexibel gestaltet werden.

Die entsprechenden Zahlen sind vertraulich, liegen der Verwaltung vor und werden im Hauptausschuss nochmals besprochen.

 

Der Betrag, um welchen es sich handelt ist gering, daher sollte heute diskutiert und auch beschlossen werden, so die Anmerkungen von Herrn Schmidt. Eine Konzeptskizze sollte dem Ausschuss vorgelegt werden.

 

Der Landrat gibt den Hinweis, dass eine Obergrenze für den einzusetzenden finanziellen Betrag festgelegt werden könne, nachdem im Grundsatz geklärt ist, ob eine Ko-Finanzierung gewünscht ist oder nicht.

 

Frau Lange merkt an, dass es im Kreis auch andere Institutionen gibt, die diese Beratungen ebenfalls anbieten und ob es nicht angeraten sei, die Leistungen auszuschreiben.

 

Frau Berger beantragt an dieser Stelle die nichtöffentliche Abstimmung über den vorliegenden Antrag, die Konzeptskizze hat vorgelegen, es gebe ausreichende Informationen.

 

Der Landrat fasst zusammen, dass die Mittel ab 1.1.2018 zur Verfügung gestellt würden, dass die Ko-Finanzierung eine freiwillige Aufgabe des Kreises Segeberg sei.  Es sollte eine Begrenzung der Mittel festgelegt werden.

 

Herr Miermeister schlägt ergänzend zum vorliegenden Antrag vor:

 

Mittel in Höhe von 10.000,- € einzuplanen mit der Maßgabe, sollten die Mittel nicht ausreichen, erfolgt eine erneute Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss.

 

Der Vorschlag wird so angenommen, die vorliegende Beschlussvorlage wird um o.g. Ergänzung erweitert.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS´90/DIE GRÜNEN und CDU beantragen, der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt die Einführung der im Antrag genannten Interventionsmaßnahmen bei gemeldeter häuslicher Gewalt im Kreis Segeberg mit Zuständigkeit des KIK und deren Durchführung nach KAST für die vorläufige Dauer von zwei Jahren durch die Ko-Finanzierung des Kreises Segeberg zur Schließung von Finanzierungslücken nach gegebenen Aufstellungen des Finanzrahmens in Anlehnung an „Konzeptskizze THG“3 von KAST. Der Finanzrahmen wird auf 10.000,- € begrenzt. Sollten höhere Kosten absehbar sein, ist eine erneute Beratung und Abstimmung im Ausschuss notwendig.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 10Ablehnung: 1Enthaltung: 1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage