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ALLRIS - Auszug

19.06.2017 - 5.1 Sachstand Feuerschutzsteuer und Beantwortung vo...

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Wortprotokoll

Herr Schröder und Herr Lorenzen stellen die aktuellen Zahlen für die Beantwortung einiger Fragen von Herrn Siebke aus der letzten Ausschusssitzung vor, welche dem Protokoll beiliegen.

Herr Lorenzen ergänzt, dass in den seltensten Fällen eine Ablehnung der Anträge erfolgt, ca. 95 % werden positiv beschieden. Die Ablehnungen erfolgen lediglich, wenn die Kommunen Anträge für Ausrüstung stellen, die nach der Richtlinie des Landes nicht förderfähig sind bzw. die Mindestzuwendungssumme aus der Richtlinie des Landes nicht erreicht wird. Trotzdem könne es zu Vergabefehlern kommen, wegen denen es  infolge der Nachprüfungen zu Rückforderungen kommen könne. Er betont, dass das zurückgeforderte Geld keineswegs zur Deckung des Kreishaushaltes genutzt werde, sondern weiterhin für die Gemeinden zur Verfügung stehen würden. Derzeit sind ca. 200.000,00 € der vom Land zugewiesenen Mittel noch verfügbar und nicht für beantragte Maßnahmen verplant. Diese Mittel (zzgl. den noch tlw. ausstehenden Zuweisungsraten für 2017) werden für die Maßnahmen verwendet, die in diesem Jahr beantragt werden.

 

Herr Rüge erklärt, dass das Gemeindeprüfungsamt im Rhythmus von 5 Jahren eine Verwaltung prüfe. Innerhalb dieser Prüfung würden auch Hinweise für zukünftige Vergabeverfahren gegeben. Zu bereits laufenden Verfahren dürfe das GPA keine Empfehlungen geben, da durch eine derartige Mitwirkung die Unabhängigkeit der späteren Prüfung nicht mehr gewährleistet sei.

Herr Ringel ergänzt, dass externe Unternehmen teilweise die Vergabeverfahren vollumfänglich durchführen würden, was allerdings nichts daran ändern würde, dass die Gemeinde in der Verantwortung bliebe. Wenn das externe Unternehmen eine Leistung erbringe, sei die Gemeinde in der Pflicht, diese Leistung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Auf Nachfrage von Herrn Wersig erläutert Herr Ringel, dass die externen Unternehmen pro Arbeitsstd. oder Arbeitstag abrechnen würden, die Kosten liegen zwischen 4.000,00 € und 7.000,00 €. Er weist daraufhin, dass die Kosten für einen externen Berater teilweise förderfähig seien, wenn eine Sammelausschreibung durchgeführt werden würde. Eine Sammelausschreibung ist amts-/ gemeindeübergreifend (sogar bundesweit) möglich und unabhängig vom Fahrzeugtyp.

Weiter erklärt er, dass externe Berater keine Versicherung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz abschließen können, außerdem sei in den Verträgen meist geregelt, dass die Unternehmen nur für leichte Fahrlässigkeit haften.

 

Auf Nachfrage von Herrn Günther berichtet Herr Ringel, dass auch eine Stelle beim Kreis, die die Vergabeverfahren prüfe oder die Gemeinden dabei unterstütze, die Gemeinden nicht von ihrer Verantwortung entbinden würde. Er betont, dass die Amtsverwaltungen in der Lage seien, ordnungsgemäße Vergabeverfahren durchzuführen, aber teilweise durch die Vorgaben der Gemeindewehrführungen oder die politischen Beschlussgremien eingeschränkt werden würden.

Auf Nachfrage von Herrn Köppen informiert Herr Ringel, dass das externe Unternehmen zwar die Vorbereitungen liefere, die Gemeinde aber die endgültige Entscheidung treffe und somit das Unternehmen nicht haftungsrechtlich belangt werden könne.

Zu den Klageverfahren berichtet Herr Ringel, dass von 5 Verfahren 4 zugunsten des Kreises Segeberg entschieden worden seien. In allen 5 Verfahren wurden aber bereits Berufungsanträge beim Oberverwaltungsgericht SH eingereicht. Es bestünde zurzeit eine Verfahrensabrede, dass vorerst die 5 Fälle bearbeitet werden würden und danach das weitere Vorgehen beraten werde.

Auf Nachfrage von Herrn Günther erklärt Herr Ringel, dass auch andere Kreise dieselbe Problematik in Sachen Feuerschutzsteuer hätten, wie beispielsweise der Kreis Herzogtum-Lauenburg und der Kreis Dithmarschen.

 

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