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ALLRIS - Auszug

14.06.2017 - 3.8 Neufassung der "Richtlinie zur Förderung des Au...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Guder und Herr Birnbaum erläutern, dass die Bewilligung der Anträge nach Datum des Antragseingangs und zugleich gleichmäßig in den Gemeinden erfolgt. Bei der Bewilligung von Zuwendungen soll darauf geachtet werden, dass die Gemeinden in allen Teilen des Kreisgebietes ausgewogen berücksichtigt werden. Außerdem soll die die Förderung nur bewilligt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Entsprechende Ergänzungen sind unter Ziff 6 der Richtlinie einzuarbeiten.

 

Herr Birnbaum erläutert auf Nachfrage von Herrn Barkowsky, dass Schnellladesäulen nur in Ballungsräumen erforderlich seien. Die Tankstellen würden eigenständig Angebote für Ladesäulen entwickeln.

Herr Barkowsky beantragt, dass der Betrag zur Förderung von E-Ladesäulen für das Jahr 2018 von 250 T€ auf 500 T€ verdoppelt werden solle, damit mehr als die ca. 25 von den Klimaschutzmanagern beschriebenen Ladesäulen bewilligt werden können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wersig erklärt Herr Birnbaum, dass die statistische Nutzung über die Betreiber erfragt werden könne. Bei Ladesäulen, für die Entgelte gezahlt werden müssten, könnten genaue Daten geliefert werden, ansonsten könne nur eine Schätzung anhand der verbrauchten kW/h. erfolgen.

Anschließend lässt der Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- Natur- und Klimaschutzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Neufassung der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg“ in der Fassung vom 23.5.2017 gemäß Anlage mit folgenden Ergänzungen:

Pkt. 6.5. – die Bewilligung der Anträge erfolgt nach Datum des Antragseingangs.

Die Bewilligung erfolgt gleichmäßig in den Gemeinden des Kreises Segeberg.

Pkt. 6.6. – die Förderung erfolgt nur, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Die Höhe der Förderung wird auf insgesamt 500 000,- € für 2018 festgesetzt.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 11Ablehnung: 1Enthaltung: -

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Anlagen zur Vorlage