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ALLRIS - Auszug

07.06.2017 - 3.3.2 Satzung des Kreises Segeberg über die Benutzung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Würfel schlägt vor, ein schulindividuelles Gesamtkonzept pro Schule zu erstellen.

Herr Stankat entgegnet, dass vergleichbare Leistungen angeboten werden sollen und somit ein Gesamtkonzept für alle Schulen sinnvoller sei.

Herr Büscher erklärt auf Nachfrage, dass er keinen Widerspruch feststellen könne. Es könne ein Gesamtkonzept erstellt werden, dass die vergleichbaren Leistungen transparten darstelle und zusätzlich individuelle Leistungen pro Schule abdecke.

Der Vorsitzende schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass ein schulindividuelles Konzept erstellt werde. Die Satzung solle zum Schuljahresbeginn in Kraft treten.

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf für eine Satzung des Kreises Segeberg über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an den Förderzentren Geistige Entwicklung der Trave-Schule in Bad Segeberg, der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg in Norderstedt zu erlassen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein schulindividuelles Konzept über die „Schulträgerleistungen in den Förderzentren Geistige Entwicklung des Kreises Segeberg“ vorzulegen.

Die Satzung tritt zum Schuljahresbeginn 01.08.2017 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 10Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage