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ALLRIS - Auszug

04.05.2017 - 3.2 Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stankat stellt die Vorlage vor und ergänzt auf Hinweis von Herrn Heyl, die Kinder- und Jugendarbeit im Bereich „Sport“.

 

Der Vorsitzende entgegnet der Nachfrage von Herrn Marsch, dass die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII nach gesetzlichen Vorschriften zu bilden sind.

 

Frau Schultz gibt zu bedenken, dass viele andere Netzwerke bereits bestünden, die gut zusammenarbeiten. Sie empfehle einen großgefassten Arbeitskreis, in dem zu einzelnen Themen Experten eingeladen werden.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass das eine das andere nicht ausschließe.

Frau Saggau hält die Arbeitsgemeinschaften für erforderlich, für die Abdeckung des gesamten Kreisgebiets.

Anschließend stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Herr Stankat bestätigt, dass die Bedenken hinsichtlich der umfangreichen Gremienarbeit angekommen seien. Er betont, dass die bestehenden Netzwerke nicht zerstört werden sollen, sondern vom Jugendamt bei der Bildung neuer AGs berücksichtigt werden..

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt die Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII im Kreis Segeberg nach dem vorgelegten Rahmenkonzept für die Teilbereiche Erziehungs-hilfen, Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit, Schule-Jugendhilfe.

 

Die Arbeitsgemeinschaften sollen sich erstmals 2017 treffen. Weitere Sitzungen sollen regelmäßig mind. 2 x jährlich bzw. nach Maßgabe der noch zu erstellen Geschäftsordnungen stattfinden. In diesen wird u.a. auch geregelt, ob sich die jeweilige AG78 regional oder kreisweit zusammenkommt.

 

Dem Jugendhilfeausschuss wird anlassbezogen aus den AG78 berichtet sowie spätestens zur zweiten Sitzung im Jahr ein Jahresbericht über die Tätigkeiten der AG78 im jeweiligen Vorjahr vorgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: 2