14.03.2017 - 9.13 Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.13
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 14.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat erklärt, dass es zum Rahmenvertrag mit der Kanzlei unter Ziffer 1 unterschiedliche Auffassungen gebe und dass die Kreisverwaltung sowie andere Gemeinden froh über diesen Vertrag seien. Die Verwaltung nehme den Prüfungsbericht zur Kenntnis.
Auf Nachfrage erläutert er, dass es aus Sicht der Kreisverwaltung keinen dauernden Interessenkonflikt gebe und bei der Dokumentation stets unter Berücksichtigung von Effizienz und Effektivität gearbeitet werde.
Auf Nachfrage erklärt Herr Rüge, dass der Vertrag rechtswidrig sei, da er keine Leistungsverweigerungsregelung im Falle eines Interessenkonfliktes des Anwaltes enthalte.
Der Landrat erläutert, dass es im Einzelfall einen Interessenkonflikt geben könne, dieser laut Rechtsanwaltskammer jedoch keinen grundsätzlichen Rechtsverstoß darstelle.
Auf Nachfrage erklärt der Landrat, dass die Kanzlei die Mandanten nicht in „derselben Sache“ beraten dürfe. Beispielsweise könne sie aber eine Kommune bezüglich der Feuerschutzsteuer gegen den Kreis vertreten, während der Kreis bezüglich der Flüchtlingsunterkunft Warder vertreten werde.
Frau Lessing erklärt, dass der Rahmenvertrag als Hilfe zugunsten der Kommunen geschlossen worden sei.
Frau Tiedt erläutert, dass der Fachdienst 10.50 IuK aus dem Fachbereich I bereits einige Punkte des RPA-Berichtes abgearbeitet habe und andere noch abgearbeitet werden würden.
Bezüglich des Fachdienstes 11.00 Personal und Organisation sei der Wechsel zur VAK-Bezügekasse bereits im letzten RPA-Bericht genannt worden. Der Fachdienst würde die Abrechnungsblätter stichprobenartig kontrollieren.
Auf Nachfrage erklärt Herr Nixdorf, dass im Fachdienst 10.50 ein IT-Sicherheitsbeauftragter seine Arbeit zur Sicherung des Datenschutzes aufgenommen habe.
Auf Nachfrage erläutert der Landrat, dass er dem Beschlussvorschlag in Anbetracht des Wechsels zur Bezügekasse unter Vernachlässigung des Wirtschaftlichkeitsprinzipes nicht widersprechen werde.
Beschlussvorschlag:
1. Die Rechtsauffassung des RPA bezüglich des Rahmenvertrages über Rechtsberatung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Ausführungen zum Fachdienst Informations- und Kommunikationsmanagement Nachweis des ordnungsgemäßen Einsatzes der Informationstechnik werden zur Kenntnis genommen. Eine Abarbeitung ist größtenteils erfolgt oder begonnen bzw. soll entsprechend den Ausführungen in Anlage 1 erfolgen.
3. Die Ausführungen zum Fachdienst Personal und Organisation Wechsel zur Bezügekasse der VAK - Überprüfung der Wirtschaftlichkeit werden zur Kenntnis genommen. Eine weitere Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll nicht erfolgen.
4. Die Ausführungen zum Fachdienst Personal und Organisation Wechsel zur Bezügekasse der VAK Überprüfung der Abrechnungsblätter werden zur Kenntnis genommen. Eine stichprobenartige Überprüfung der Abrechnungsblätter soll zukünftig erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,7 kB
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