28.02.2017 - 3.4.1 Satzung des Kreises Segeberg für die Mittagsver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4.1
- Datum:
- Di., 28.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Wenzel stellt die Vorlage vor und erläutert auf Nachfrage, dass eine Abrundung der Gebühr erfolge, um den Widerstand der Personensorgeberechtigten gering zu halten. Für einkommensschwache Eltern bestünde eine Hilfe zur Finanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Ausfallzeiten während der Ferien seien in die Berechnung der monatlichen Gebühr eingeflossen. Die Beträge würden als Teilnehmergebühren abgerufen werden, damit sie als öffentlich-rechtliche Forderungen vollstreckbar sind. In 2016 gibt es finanzielle Ausfälle in Höhe von 21.508,07 EUR an allen drei Schulen durch fehlende Elternbeiträge. Durch eine Satzung wird die Gefahr der hohen Säumnisse verhindert. Er berichtet, dass die Vorgehensweise in anderen Kreisen auch umgesetzt werde und dass kein Kind zu kurz käme. In der preislichen Ausgestaltung hat die Verwaltung die finanzielle Ausgestaltung schleswig holsteinischer Grundschulen im unteren Preissegment gewählt. Der Kreis Segeberg würde durch die Satzung die Personalkosten tragen und die Eltern die eigentlichen Kosten des Essens durch die Cateringfirma.
Zu erwartende Mehreinnahmen könnten in die Haushalte der jeweiligen Förderzentren GE fließen, um die dortigen Haushaltlagen zu verbessern, d.h. eine Umsteuerung finanzieller Hilfen im Essensbereich hin zu einer besseren finanziellen Ausstattung der Förderzentren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,6 kB
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