28.02.2017 - 3.5 Förderung der Standortbüchereien im Kreis Segeb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Datum:
- Di., 28.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
In seiner Funktion als bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion äußert der Vorsitzende Irritation darüber, dass der vorliegende SPD-Antrag vor der Ausschusssitzung in der Zeitung behandelt worden sei um so Druck auf die Gremien auszuüben. Weiter weist er darauf hin, dass der Antrag sich lt. Überschrift auf eine damit nicht im Zusammenhang stehende Drucksache beziehe, dass die Büchereien ihrerseits gar keinen Antrag auf Erhöhung der Förderung gestellt hätten und kritisiert, dass belastbare Zahlen zur Auslastung der Büchereien fehlten. .
Frau Würfel stellt den Antrag der SPD-Fraktion vor und ergänzt, dass die Drucksache 2017/018 gemeint sei, wie aus dem darauffolgenden Text hervorginge. Die Zahlen seien in der Vorlage zu finden. Sie erläutert weiter, dass Gespräche mit den Büchereien stattgefunden hätten, wonach diese auf Spenden angewiesen seien. Die Gebühren sollen nicht erhöht werden und trotzdem sollen die neusten Bücher vorhanden sein. Mit der Erhöhung der Förderung soll außerdem den rückläufigen Ausleihungen entgegen gewirkt werden.
Frau Glage entgegnet, dass die Büchereien eine Liste mit neuen Büchern erhalten würde, mit der jede Bücherei selber entscheide, welche Bücher sie beschaffen wolle. Die Ausleihgebühren würden die Büchereien mit der jeweiligen Gemeinde aushandeln.
Herr Wulf merkt an, dass ein Nachtragshaushalt beschlossen werden müsse, wenn die Förderung zum jetzigen Zeitpunkt erhöht werde.
Herr Schulz schlägt vor, dass die Förderung ab dem 01.01.2018 erhöht werde, um einem Nachtragshaushalt zu entgehen.
Herr Stankat erklärt, dass die bestehenden Bücherei-Verträge Ende 2016 ausgelaufen seien. Um diesen vertragslosen Zustand zu beenden, werde von der Verwaltung mit der DrS/2017/018 eine unbefristete Vertragsverlängerung zu gleichen Konditionen wie bisher vorgeschlagen, damit überhaupt eine weitere Förderung der Büchereien möglich sei. Eine Diskussion über die Höhe der Kreisförderung habe die Verwaltung nicht auslösen wollen, im beschlossenen Haushalt 2017 sei dafür auch kein Spielraum. Er betont, dass die Arbeit der Büchereien sehr zufriedenstellend sei. Die Änderung der Förderung könne aber zum nächsten Haushalt beraten und ggfs. beschlossen werden.
Pause: 20:47 – 20:51 Uhr
Der Vorsitzende lässt erst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung und dann über den geänderten Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die elf Förderverträge für die Standortbüchereien mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 20 % rückwirkend ab dem 01.01.2017 unbefristet fortzuschreiben.
Der Vertrag soll eine Kündigungsklausel für alle Vertragspartner enthalten. Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Jahres möglich.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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30,9 kB
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36,2 kB
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