02.02.2017 - 7.1 Informationen und Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 02.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Glage und Frau Schwarz erklären, dass die beiden Vorträge zum TOP 3.1 zeitlich zu lang gewesen seien.
Frau Glage erklärt, dass es in solchen Fällen einen Hinweis auf der Tagesordnung geben solle.
Der Vorsitzende erläutert, dass es keine wissenschaftlichen Vorträge im Sozialausschuss geben solle und dass man die Zeitangabe für Vorträge auch auf externe Gäste ausweiten solle.
Frau Rohwer erklärt, dass die Änderungen im Bundesteilhabegesetz einen erheblichen Aufwand für die Verwaltung bedeuten würde und es eine erste Fortbildungsreihe des Landes zu dem Thema der Gesamtplanung gebe. Die Gesamtplanung obliegt ab 2020 für alle Rehaträger der Eingliederungshilfe, die dann die Leistungen mit allen Rehaträgern im Rahmen des Ge-samtplanverfahrens steuern muss. Dies wird zu Personalmehrbedarf führen.
Im Verhältnis Eingliederungshilfe Hilfe zur Pflege wurde mit Wirkung zum 01.01.2017 der der § 13 IVSGB XI erlassen. Danach muss die Eingliederungshilfe für alle Fälle, die Leistungen der Pflegekasse erhalten, die Auszahlung der Pflegekasse leisten und sich die Kosten dann von der Pflegekasse erstatten lassen. Dies verursache nach jetziger Kenntnis lediglich Verzögerungen für Betroffene und ein Vorteil sei nicht ersichtlich. Die genauen Ausführungsbestimmungen dazu werden ab 01.01.2018 erarbeitet. Klar sei, dass dies ggf. auf kurzfristig zu einem Personalmehrbedarf in der Eingliederungshilfe führen wird.
Frau Rohwer gibt im Nachhinein nähere Erläuterungen zu Protokoll:
Die Ausführungsbestimmungen wird es erst ein Jahr später geben, so dass die Verwaltung etwas ratlos dastehet. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung hat zugesagt, dass es Kontakt zum Verband der Pflegekassen aufnehmen wird, um hier erste Absprachen zu treffen.
Unklar ist bereits, welchen Personenkreis das betrifft, wie die Datenabgleiche erfolgen können usw. Voraussetzung ist die Zustimmung der Leistungsbezieher. Tendenz ist zunächst bis zu weiteren Verfahrensabsprachen die Klienten dergestalt zu beraten, dass die Zustimmung nicht sofort erteilt wird.
Herr Giesecke erklärt, dass er weiter über das Geschehen bezüglich der Übergangswohnung für schutzbedürftige Frauen in Norderstedt berichten werde.
Der Vorsitzende bittet um Information, wann der Beirat der KOSOZ einberufen werde. Frau Rohwer wird sich erkundigen.