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ALLRIS - Auszug

07.07.2016 - 3.3 Umbuchungen im EDV-Programm A2LL des Jobcenters...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Giesecke ergänzt die Ausführungen in der Vorlage dahingehend, dass es mittlerweile eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes gebe, wonach die Verjährungsfrist von vier Jahren seit der Entstehung möglicher Schadensersatzansprüche in Gang gesetzt worden sei. Ferner führt der Senat aus, dass der BA kein Verschulden anzulasten sei, so dass Ansprüche auf Er-stattungsleistung nicht bestehen würden. Bisher liegt lediglich der Terminsbericht vor. Nach Vorlage der Begründung dieser Entscheidung werde das Urteil ausgewertet.

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Beschlussvorschlag:

Aufgrund der im Sachverhalt der Vorlagen Nr. DrS/2016/056 und DrS/2016/056-01 enthaltenen Ausführungen verzichtet der Kreis Segeberg bis auf Weiteres auf eine Prüfung, ob ggf. im EDV-Programm A2LL des Jobcenters fehlerhafte Um- und Rückbuchungen zulasten des Kreises vorgenommen wurden.

 

Die Kreisverwaltung wird gebeten, die Angelegenheit weiter zu beobachten und Bericht zu erstatten, sofern auf Landes- oder Bundesebene Entwicklungen eintreten, die die Möglichkeit eröffnen, evtl. Erstattungsansprüche ohne aufwändige Einzelfallprüfungen geltend machen zu können.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -