Inhalt
ALLRIS - Auszug

16.06.2016 - 3.3.5 Vertrag zwischen Kreis und VJKA über die Durchf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Grandt erläutert eingangs, dass sich zwar der rechtliche Hintergrund für den Vertrag geändert habe nach Vorlagenerstellung, der Beschlussvorschlag aber trotzdem unverändert bleibe. Aufgrund der geplanten inhaltlich Veränderungen des zukünftigen Vertrages bzgl. der Umsetzungsempfehlungen des AMB, der Genehmigung des Wirtschaftsplanes durch den Kreis und erweiterten Rechten des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises, sowie der veränderten Zuschusszahlungen ergeben sich erhebliche Veränderungen zum Ursprungsvertrag, so dass ein neuer Vertrag im Sinne des Vergaberechts vorliege. Das hätte zur Folge, dass in Losen hätte ausgeschrieben werden müssen und durch eine eventuelle Fremdvergabe eine Zerschlagung des Vereins geschehe. Um dieses zu verhindern, werde jetzt ein sog. Inhousegeschäft vorgenommen. Das erfordere, dass lediglich öffentlich rechtliche Körperschaften Mitglied sein können und Private den Verein verlassen müssten. Des Weiteren soll der Kreis die Kontrolle ausüben können und die Mitglieder die wichtigsten Entscheidungen wie z.B. über den Wirtschaftsplan, die Jahresrechnung oder die strategische Ausrichtung treffen. Ein weiteres Kriterium, dass der Verein lediglich öffentliche Auftraggeber habe, sei bereits erfüllt. Private hätten dann in Form eines Beirats die Möglichkeit sich fachlich einzubringen. Somit seien der Vertrag und die Satzung entsprechend anzupassen. Heute sei allerdings durch den vorliegenden Beschlussvorschlag ein Grundsatzbeschluss zu treffen, wonach die Fortführung der Zusammenarbeit gewünscht werde. Sollte ein entsprechender Beschluss nicht gefasst werden, gelte der Vertrag als gekündigt.

Herr Klinke sehe sich dennoch nicht in der Lage, hierüber zu beschließen, da der geänderte Vertrag nicht vorliege. Herr Senckel spricht sich gegen die geplanten Änderungen aus, dass der Handlungsspielraum des Vereins jetzt auf die Verwaltung übergehe.

Der Landrat bekräftigt anschließend, dass es heute nicht um die Inhalte von Satzung und Vertrag gehe, sondern um eine allgemeine Willenserklärung zur Fortführung. Die Nachfrage von Frau Würfel, ob über die Fortführung der SE-KulturTage in der kommenden Sitzung abgestimmt werde, wird bejaht.

Bevor die beiden Vorsitzenden die Vorlage zur Abstimmung stellen, führt Herr Kütbach aus, dass bewusst zwei Mitgliederversammlungen angesetzt seien. Eine sei bisher gewesen und die andere finde nach der heutigen Sitzung statt, um dort das Meinungsbild zu vermitteln. Jetzt müsse eine Konstruktion gefunden werden, welche den Gründungsgedanken am nächsten komme. Das sei durch die Planungen inklusive eines Beirats der Fall. Eine Dominanz des Kreises sehe er nicht. Hier gehe es um die Verbesserung der Kommunikation und nicht um die Einschränkung von Eigenständigkeit und Kreativität des Kreises.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg erkennt die seit dem Jahr 1998 bestehende vertragliche und fachliche  Zusammenarbeit mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V.  mit seinen Einrichtungen JugendAkademie, Jugendzeltplatz WiBo, KreisMusikschule, und KulturHaus REMISE als einen unverzichtbaren Teil der Jugend- und Kulturarbeit in der Region an.

 

Die hohe Qualität der Dienstleistungen des Vereins, deren Umfang und deren stringente Ausrichtung auf die Aufgaben des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen sowie die vertragliche Verknüpfung der Vereinsarbeit mit abgeordnetem Kreispersonal und der Nutzung bedeutender Kreisliegenschaften führen zu einem starken Interesse des Kreises, die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Verein fortzuführen.

 

Daher würdigt und unterstützt der Kreis die erkennbare Absicht des Vereins zur Konsolidierung der Vereinsfinanzen sowie die Bereitschaft des Vereins, mittels einer Satzungsänderung den Einfluss des Kreises auf die Haushalts- und Geschäftsführung des Vereins zu erweitern und zu konkretisieren. Unter diesen Voraussetzungen empfehlen der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie der Jugendhilfeausschuss /  beschließt der Hauptausschuss:

 

  1. Der zwischen Kreis und Verein bestehende Vertrag über die Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg wird über den 31.12.2016  hinaus fortgesetzt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Vertragsfortführung erforderlichen Finanzmittel in die Haushaltsplanung 2017 sowie in die mittelfristige Finanzplanung der Folgejahre einzuplanen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis des BKS-Ausschusses:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Abstimmungsergebnis des Jugendhilfeausschusses:

mehrheitlich

Zustimmung: 11Ablehnung: 2Enthaltung: -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage