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ALLRIS - Auszug

27.04.2016 - 4.3 Informationen zur Teilfortschreibung des Region...

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Wortprotokoll

Herr Hartmann gibt seine Präsentation zu Protokoll.

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Krauß erklärt Herr Hartmann, dass sich das Aufstellen von Windkraftanlagen ohne Höhenbeschränkung aufgrund des Windes in ganz Schleswig-Holstein lohne. Inwieweit Gutachten eingeflossen seien, sei ihm nicht bekannt.

Anschließend beantwortet Herr Falck die Frage von Herrn Sass-Olker dahingehend, dass Ausgleichzahlungen erforderlich seien, sobald die Beschlüsse zum Planfeststellungsverfahren rechtskräftig seien.

Nachdem der Vorsitzende einem Einwohner das Wort erteilt, stellt Frau Glage den Antrag zur Geschäftsordnung, dieses zu unterlassen, da es nur ein der Einwohnerfragestunde möglich sei. Anschließend lässt der Vorsitzende über die Betroffenheit des Einwohners nach §16 Abs. 2 KrO abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 9Ablehnung: 3Enthaltung: -

 

Anschließend weist Herr Falck aufgrund der Frage des Einwohners nach den Abständen in Biotopverbünden bei FFH-Gebieten auf die harten und weichen Abwägungskriterien, die von der Staatskanzlei, Abteilung Landesplanung, im März herausgegeben worden seien, hin.

Weitere Erläuterungen und Hinweise sowie die Kriterien seien veröffentlicht unter:

 

http://www.schleswig-holstein holstein.de /DE/Fachinhalte/L/landesplanung_raumordnung/windeignungsflaechen_ausweisung/landesplanung_steuerung_windenergie_allgemein.html

 

 

Auf die Nachfrage von Frau Loedige, ob die Planungsräume 1 und 2 im Gegensatz zum Planungsraum 3, welchem der Kreis Segeberg angehöre, prozentual mehr Raum schaffen müssten, erklärt, dass jeder Raum diesen für sich schaffen müsse, aber nicht im gleichen Maße.

 

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Anlagen