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ALLRIS - Auszug

08.12.2016 - 7 Neuausrichtung im Rettungsdienst des Kreises Se...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Albert (CDU), Herr Dieck (CDU) und Herr Busch (SPD) verlassen aus Befangenheit den Raum.

 

Der Landrat erläutert, dass rechtliche Gründe eine Neuausrichtung des Rettungsdienstes zwingend notwendig macht. Die jetzt vorgeschlagene Regelung beinhalte keine Kritik an der qualitativen Leistung des Deutschen Roten Kreuzes, sondern eine sach- und zukunftsorientierte Entscheidung, da kleine Änderungen an den vorhandenen Verträgen nicht ausreichend seien. Die Verträge seien ohnehin schon gekündigt. Die Anwendungsmöglichkeiten der im neuen Rettungsdienst vorgesehenen Bereichsausnahme seien rechtlich umstritten. Die Möglichkeit der „Inhouse“-Vergabe an die RkiSH sei als Lösung zu bevorzugen.

Er weist daraufhin, dass keine Verschlechterung für die Mitarbeiter die Folge sei. Im Gegenteil sollen die Mitarbeiterrechte durch einen Überleitungsvertrag gewahrt werden. Er betont, dass das vorhandene Personal übernommen werden soll, soweit Interesse des jeweiligen Mitarbeiters bestünde.

Eine Beteiligung aller relevanten Stellen sei im letzten Jahr erfolgt. Des Weiteren haben alle Rettungsdienstleister die Möglichkeit gehabt sich und ihre Konzepte vorzustellen. Aus diesen Erkenntnissen habe die Verwaltung auf Bitte der Politik einen Beschlussvorschlag erarbeitet, der eine Entscheidung beinhalte.

Weiter erklärt er, dass die gesetzten Fristen für die Übertragung ausreichend seien. Eine Verschiebung der Entscheidung würde voraussichtlich nicht zu einer Klarheit über die Rechtslage führen und könne Umsetzungsprobleme mit sich bringen .

 

Frau Jahn (FDP; Vorsitzende des OVG-Ausschusses) stellt fest, dass seit ca. einem Jahr über die Neugestaltung des Rettungsdienstes diskutiert werde. Sie weist daraufhin, dass der OVG-Ausschuss zeitnah in die Entscheidungsfindung eingebunden worden sei. Über die daraus entstandene Unterarbeitsgruppe des Ausschusses seien die Fraktionen wiederum informiert worden. Die Mitarbeiter sollen übernommen werden, soweit sie Interesse an der Übernahme haben. Die Entscheidung sei gut abgewogen worden und sei nicht leicht gefallen.

 

Herr Wulf (CDU; Vorsitzender des Hauptausschusses) weist darauf hin, dass die Neuausrichtung sehr intensiv diskutiert worden sei. Jeder einzelne habe sein Bestes gegeben, sich ausreichend zu informieren und seine Meinung zu bilden. Jedoch habe jeder seine eigene rechtliche Auffassung.

Er teile die Auffassung der Vergabekammer Rheinland, die eine Bereichsausnahme für den Rettungsdienst sehe. Jahrzehntelang habe der Kreis mit dem DRK zusammen gearbeitet und er würde es begrüßen, wenn eine Einigung zur Fortführung des Rettungsdienstes gefunden werden könne. Er stimme dem Rechnungsprüfungsamt insoweit zu, dass die vergaberechtlichen Verfahren nicht einfacher werden. Aufgrund des richtungsweisenden Beschlussvorschlages der Verwaltung sei das Vertrauen in die Entscheidungsvorbereitung der Verwaltung gemindert. Er vertrete den Standpunkt, dass eine Bereichsausnahme für gemeinnützige Arbeiten möglich sei und somit auch den Rettungsdienst umfasse. Mit dem DRK sei ein zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Rettungsdienst gewährleistet. Fraglich sei, ob dieser auch mit einem Beitritt zum RkiSH weiter fortbestünde.

 

Herr Ahrens (SPD) entgegnet, dass er der Verwaltung weiterhin vertraue. Er bestärkt, dass die nicht einfache Entscheidung in der Arbeitsgruppe des OVG-Ausschusses frühzeitig vorbereitet worden sei. Die wichtigsten Aspekte für die Entscheidung sei die Sicherstellung der Arbeitsplätze, der Rechte der Mitarbeiter und der ehrenamtlichen Strukturen gewesen.

Er wundere sich über den Vorwurf, dass das DRK nicht miteinbezogen worden sei, sei es doch seit einem Jahr in den Prozess involviert worden.

 

Herr Kittler (Die Linke) betont, dass die erstrittenen Privilegien der Mitarbeiter des DRK, welche an die RkiSH übergeleitet werden, durch einen Überleitungstarifvertrag erhalten bleiben. Er habe sich intensiv mit der Neuausrichtung des Rettungsdienstes beschäftigt und stünde hinter der Mitgliedschaft im RkiSH.

 

Herr Barkowsky (CDU) erklärt, dass die CDU anderer Meinung sei. Es handle sich um eine weitrechende Entscheidung, bei der nicht außeracht gelassen werden dürfe, dass das DRK zurzeit gute Arbeit leiste. Die gut funktionierenden Strukturen, die zu einer hohen Qualität im Rettungsdienst führen würden, seien nicht mehr rechtskonform. Er bedauere, dass es keinen Dialog mit dem zuverlässigen DRK gegeben habe, in dem eine gemeinsame Lösung angestrebt wurde, welches er durch die Verkürzung der Kündigungsfrist erwirken wolle.

Gegen die zuverlässige Aufgabenerfüllung des RkiSH habe er keine Bedenken, allerdings frage er sich, warum die Zusammenarbeit mit dem DRK aufgegeben werden müsse.

Er sei der Überzeugung, dass durch die Möglichkeit der Bereichsausnahme auf eine Ausschreibung im Rettungsdienst verzichtet werden dürfe.

 

Herr Josov (CDU) erläutert, dass das DRK den Rettungsdienst verantwortungsvoll durchführe. Der Rettungsdienst sei zum Wohle der Bürger. Er kritisiert den Beschlussvorschlag der Verwaltung in dem nur die Verhandlungen mit dem RkiSH vorgeschlagen worden seien. Die Verwaltung hätte verschiedene Wege aufzeigen müssen. Weiter würden die persönlichen Belange der Mitarbeiter auf der Strecke bleiben. Die bisherige zuverlässige Durchführung des Rettungsdienstes würde gegen eine vermeintlich rechtssichere Variante eingetauscht.

 

Herr Köppen (Piraten) teile die Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes und der Verwaltung. Er sehe keine Schädigung des Ehrenamtes, denn die Mitarbeiter würden sich engagieren, um Menschen zu helfen, nicht um für das DRK zu arbeiten.

 

Herr Voss (CDU) betont, dass das DRK Hilfe für die Menschen leiste. Eine rechtliche Lösung sei zweitrangig, solange die Versorgung der Menschen gewährleistet sei.

 

Der Kreispräsident stellt erst den Antrag der CDU-Fraktion und danach den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

 

Anschließend gibt Frau Lessing eine persönliche Erklärung ab.

Frau Lessing (SPD) erklärt, dass der DRK-Kreisgeschäftsführer Herr Gerke schon im Verlaufe der Gespräche mit dem DRK angedroht habe, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Sie und Herr Ahrens haben mittlerweile eine Vorladung für das Landgericht erhalten. Sie betont, dass zu jederzeit eine sachliche Argumentation stattgefunden habe. Sie und die anderen Kreistagsabgeordneten seien gewählt worden, um ihre Auffassungen in der Kreistagsarbeit zu vertreten. Für die Standpunktvertretung und freie Meinungsäußerung innerhalb einer Diskussion lasse sie sich nicht bedrohen und einschüchtern.

 

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Antrag der CDU-Fraktion

Die Kündigungsfirst der Kündigung vom 16.11.2007 zu verkürzen.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 19Ablehnung: 27Enthaltung: -

(5 Abgeordnete zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum)

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Die Rechtsfolgenwirkung der Kündigungen vom 16.11.2007 der Verträge mit den bisherigen Leistungserbringern im öffentlichen Rettungsdienst sind fristgerecht zum 31.12.2018 auszulösen.

Möglichst frühzeitig sind dabei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst, aktuell vom DRK und KBA, vertreten jeweils durch ihren Betriebsrat, in die Verhandlungen einzubeziehen. Gleichzeitig sind die Verhandlungen in den dafür relevanten Punkten mit Vertreterinnen oder Vertretern der ehrenamtlichen Strukturen des DRK und KBA abzustimmen. Das endgültige Verhandlungsergebnis ist, versehen mit entsprechenden Stellungnahmen der vorher genannten Stellen, der Kreispolitik zur Zustimmung vorzulegen.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, entsprechende Verhandlungen zum Beitritt zu der Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (RKiSH) aufzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 27Ablehnung: 19Enthaltung: -

(5 Abgeordnete zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum)

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Anlagen zur Vorlage