06.12.2016 - 3.1 Neuausrichtung im Rettungsdienst des Kreises Se...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 06.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dieck erklärt sich als befangen und verlässt den Raum.
Herr Barkowsky stellt den Antrag der CDU-Fraktion vor, der dem Protokoll beiliegt und ergänzt, dass die Abgeordneten frühzeitig von der Verwaltung in eine Richtung gelenkt worden seien. Weiter solle die Kündigungsfrist um 1 Jahr verkürzt werden. Die Entscheidung könne vertagt werden, damit weitere Gespräche mit den Beteiligten möglich seien.
Frau Lessing entgegnet, dass sie sich nicht in eine Richtung gedrängt fühle. Seit Jahrzehnten würde sich mit dem Rettungsdienst beschäftigt werden und im letzten Jahr wurden alle bestehenden Möglichkeiten zur Neuausrichtung vorgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Einschätzung abgegeben, so dass nun eine politische Entscheidung ausstünde. Gleichzeitig wurde der Antrag der CDU-Fraktion bereits diskutiert und es wurde festgestellt, dass weitere Gespräche keine neuen Erkenntnisse bringen können.
Herr Schnabel ergänzt, dass es nicht nur juristische und formale Gründe gebe, sondern auch inhaltliche.
Der Landrat bestätigt, dass verschiedene Möglichkeiten der Neuausrichtung betrachtet worden seien. Als Ergebnis der intensiven Diskussionen, die nun knapp ein Jahr andauern, habe die Untergruppe des OVG-Ausschusses empfohlen, dass die Verwaltung einen Beschlussvorschlag erarbeiten solle. Ein Beschlussvorschlag legt sich naturgemäß fest. Dabei ist zu betonen, dass eine sachliche Lösung aufgezeigt worden sei. Sollte der Rettungsdienst in Zukunft durch die RkiSH durchgeführt werden, gebe es weder Veränderungen der Standorte, der Fahrzeuge und des Personals. Eine Verlegung der Standorte sei nur in Absprache mit den Krankenkassen möglich.
Er erklärt, dass weitere Gespräche keine neuen Informationen bringen würden und das Abwarten zu keiner Rechtssicherheit führe.
Außerdem seien die 2 Jahre notwendig, um die Übertragung vorzubereiten.
Herr Barkowsky stellt fest, dass die rechtlichen Meinungen auseinander gehen würden. Er wolle die Zeit nutzen, um die Bereichsausnahme weiter zu prüfen. Weiter erklärt er, dass persönliche Einstellungen keinen Einfluss auf die Entscheidung haben sollten. Er weist daraufhin, dass eine Entscheidung für die RkiSH zu einer Schwächung des Ehrenamtes führen könne.
Herr Schulz entgegnet, dass die Vertragspartner über die Neuausrichtung informiert worden seien. Er betont, dass die mangelnde Information der Mitarbeiter kein Versäumnis des Kreises oder der Politik sei. Die rechtliche Bewertung habe er von der Verwaltung in Anspruch genommen, die eine Thematik zur Entscheidungsfindung vorzubereiten gehabt habe. Er habe sich eingehend mit der Neuausrichtung beschäftigt und fühle sich in der Lage eine Entscheidung zu treffen.
Der Landrat erklärt auf Nachfrage, dass 2 Jahre bis zum Ende der Kündigungsfrist zuzüglich des Übergabejahres ausreichend seien, um die tarifrechtliche Überleitung des Personals einschließlich eines entsprechenden Überleitungstarifvertrages an die RkiSH zu gewährleisten. Weiter solle eine schnelle Klarheit für die Mitarbeiter bestehen.
Herr Säker betont, dass der Verwaltung nicht blind vertraut wurde, sondern auch eigene Prüfungen vorgenommen worden seien. Da keine höchstrichterliche Entscheidung vorliege, müsse jeder selber entscheiden, was die rechtssicherste und beste Lösung sei.
Herr Ringel erläutert, dass eine Änderung/ Anpassung der bestehenden Konstruktion rechtlich nicht möglich sei, da die Konstruktion gegen das Rettungsdienstgesetz verstoße.
Die Vergabekammer Rheinland sei kein Gericht, sondern ein Teil der Verwaltung. Die Entscheidung der Vergabekammer sei zudem seiner Meinung nach nicht einschlägig.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vergabekammer Rheinland eine andere rechtliche Auffassung vertrete. Danach lässt er erst über den Antrag der CDU-Fraktion und anschließend über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Antrag der CDU-Fraktion
Die Kündigungsfirst der Kündigung vom 16.11.2007 zu verkürzen.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 5Ablehnung: 7Enthaltung: -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Die Rechtsfolgenwirkung der Kündigungen vom 16.11.2007 der Verträge mit den bisherigen Leistungserbringern im öffentlichen Rettungsdienst sind fristgerecht zum 31.12.2018 auszulösen.
Möglichst frühzeitig sind dabei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst, aktuell vom DRK und KBA, vertreten jeweils durch ihren Betriebsrat, in die Verhandlungen einzubeziehen. Gleichzeitig sind die Verhandlungen in den dafür relevanten Punkten mit Vertreterinnen oder Vertretern der ehrenamtlichen Strukturen des DRK und KBA abzustimmen. Das endgültige Verhandlungsergebnis ist, versehen mit entsprechenden Stellungnahmen der vorher genannten Stellen, der Kreispolitik zur Zustimmung vorzulegen.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, entsprechende Verhandlungen zum Beitritt zu der Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (RKiSH) aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
22,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
23,4 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
92,8 kB
|