24.11.2016 - 5.3 Bericht für Personen mit der Pflegestufe 0 ohne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 24.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Den Sitzungsteilnehmern wurde der Bericht und das betreffende Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung vom 15.11.16 als Tischvorlage ausgehändigt. Beide Unterlagen liegen dem Protokoll bei.
Frau Voss führt in Kürze in die Thematik des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) ein, die Verabschiedung des PSG III ist für den 16.12.2016 vorgesehen.
Mit Einführung des PSG III würden ab dem 01.01.16 nach aktuellem Gesetzesentwurf nur noch Personen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe im Rahmen der stationären Hilfe zur Pflege haben.
Sofern der Gesetzgeber keine Besitzstandwahrung in den Gesetzestext mit aufnimmt, empfehle das Ministerium, den aktuellen Bewohnern in stationären Einrichtungen, die Leistungen nach dem SGB XII zum 31.12.2016 beziehen, weiterhin Leistungen als Hilfen in sonstigen Lebenslagen gem. § 73 SGB XII in Höhe der Pflegegrades 1 zu gewähren. Diese Leistungen seien von der Finanzierung nach § 7 bis 10 AG-SGB XII umfasst.
Frau Voss macht deutlich, dass der Kreis nur die Exekutive sei und wenn es der gesetzgeberische Wille sei, dass pflegebedürftige Personen, die ab 01.01.17 in ein Heim aufgenommen werden oder aber erstmalig Sozialhilfe beantragen, keine Leistungen erhalten, dann sei dies nach aktuellem Stand auch von der Kreisverwaltung umzusetzen.
Auch werde es stationäre Einrichtungen geben, die mit der Zahlung in Höhe des Pflegegrades 1 deren Leistungen nicht abdecken können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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