14.11.2016 - 3.1 Neuausrichtung im Rettungsdienst des Kreises Se...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Mo., 14.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hahn-Fricke erklärt als ordnungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, dass sie kein Bedarf an einem Wechsel im Rettungsdienst sehe.
Herr Wulf erläutert ergänzend, dass eine direkt Vergabe der Dienstleistung mit Ausnahme der Krankentransporte aufgrund einer sogenannten Bereichsausnahme möglich sei. Somit stelle sich die Frage, ob eine Inhousevergabe oder eine Vergabe nach der die Rettungsdienstunternehmen begünstigende Bereichsausnahme getätigt werden solle. Er bittet um Erläuterung, ob die Verluste des RKiSH nur durch die Veräußerung von Grundstücken der Kreise erfolgen konnte.
Weiter stellt Herr Wulf in Frage ob, die Verträge mit dem Rettungsdienstunternehmen nichtig seien oder lediglich rechtswidrig. Rein rechtswidrige Verträge könnten seines Erachtens nach geändert werden, so dass eine Vertragsbeziehung zwischen dem DRK und dem Kreis bestehen bleiben könne.
Er kritisiert die einseitige Vorbereitung der Politik durch die Verwaltung.
Herr Ringel erklärt hierzu, dass das Rechnungsprüfungsamt seit nunmehr sechs Jahren und in 3 Prüfungsberichten die Rechtswidrigkeit der vertraglichen Konstruktion mit dem DRK und der KBA beanstandet habe. Die Verträge mit dem DRK und der KBA seien 2007 gekündigt worden. Aufgrund von Nachtragsregelungen führen bis heute das DRK und die KBA den Rettungsdienst weiter durch. Die Verträge aus den Jahren 2003 / 2004 verstoßen gegen geltende gesetzliche Bestimmungen des Rettungsdienstgesetzes und seien somit nichtig. Um den gesetzlichen Anforderungen zur entsprechen, müsse eine Neuausrichtung im Rettungsdienst erfolgen. Ein rechtmäßiger Zustand könne nicht allein durch eine Änderung oder Anpassung der bestehenden Vereinbarungen herbeigeführt werden. Die Leistungen des Rettungsdienstes seien Dienstleistungen, die der Kreis Segeberg als gesetzlicher Aufgabenträger grundsätzlich vergaberechtlich europaweit auszuschreiben hat, um den rechtlichen Anforderungen an das sogenannte Submissionsmodell zu erfüllen.
Die angesprochene Bereichsausnahme würde in diesem Fall nicht greifen, weil sich die Bereichsausnahme auf Dienstleistungen bezieht, die nur von gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen werden können, während der Rettungsdienst auch von gewerblichen Organisationen wahrgenommen werde, wie der FALCK-Gruppe, der der KBA angehöre. Sollte die Bereichsausnahme widererwartend doch greifen, dürften die Rettungsdienstleistungen nicht vergaberechtsfrei durchgeführt werden, sondern die nationalen vergaberechtlichen Vorschriften wären anzuwenden.
Auch eine Inhouse-Vergabe stünde nicht außerhalb des Vergaberechts, sondern sei eine nach dem Vergaberecht ausdrücklich vorgesehene Variante der Beschaffung von Dienstleistungen. Bei dieser Variante würde ein öffentlicher Auftraggeber die hoheitlichen Rettungsdienstleistungen durch einen Auftragnehmer wahrnehmen lassen, der zu mindestens 80% diese öffentliche Aufgabe wahrnimmt, über den der Kreis Segeberg zusammen mit anderen öffentlichen Auftraggebern die Kontrolle wie über eine eigenen Einrichtung ausübt und an der keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht.
Herr Ahrens bedankt sich für die differenzierte Vorbereitung und die vorab herausgegebenen Prüfungsfeststellungen und Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die Mitarbeiter im Rettungsdienst, aktuell vom DRK und KBA, vertreten jeweils durch ihren Betriebsrat, in die Verhandlungen mit einbezogen werden sollen. Gleichzeitig sollen die Verhandlungen in den dafür relevanten Punkten mit Vertreterinnen oder Vertretern der ehrenamtlichen Strukturen des DRK und KBA abgestimmt werden. Das endgültige Verhandlungsergebnis sei, versehen mit entsprechenden Stellungnahmen der vorher genannten Stellen, der Kreispolitik zur Zustimmung vorzulegen.
Er hinterfragt, ob eine Umsetzung innerhalb von 2 Jahren möglich sei.
Der Landrat erläutert, dass eine Fortführung des Rettungsdienstes unter den gegebenen Bedingungen nicht rechtmäßig möglich sei. Er schätze die 2 Jahre zur Umsetzung als realistisch ein. Er erklärt, dass die Kreise, die den Rettungsdienst über RKiSH organisieren, lediglich eine Einlage von jeweils 25.000,00 € zur Verfügung gestellt hätten. Die Übertragung des notwendigen Vermögens wie beispielsweise Rettungswachen sei legitim und so auch bei dem DRK erfolgt. Für die 4 Kreise, die die RKiSH betreut, seien jeweils unterschiedliche Kostensätze kalkuliert worden. Die Kostensätze stünden in anonymisierter Form zur Verfügung. Die Mitarbeiter würden ohne Risiko übergeleitet werden, sofern sie denn wollen. Die RKiSH habe weiter zugesagt, dass die Besitzstände gewahrt und die Struktur beibehalten werden sollen. Für die Mitarbeiter würde es also keinen Unterschied geben und niemand müsse sich Sorgen um eine unsichere Zukunft machen.
Er ergänzt, dass die Krankenkassen die Kostenkalkulationen abgesegnet und nicht als unwirtschaftlich bezeichnet hätten.
Er weist die Kritik der einseitigen Vorbereitung zurück.
Herr Wersig erläutert, dass die Arbeitnehmerrechte durch eine Neuausrichtung gestärkt bleiben oder sogar verbessert werden würden.
Herr Schulz ergänzt, dass für die Mitarbeiter die Sicherheit des öffentlichen Dienstes greifen würde. Die Politik habe sich eingehend damit beschäftigt und genauestens im Auge behalten, dass keine negativen Auswirkungen für die Mitarbeiter entstehen. Das Rechnungsprüfungsamt habe den Vorgang ausführlich geprüft, so dass die rechtliche Situation nicht weiter tragbar sei.
Herr Kittler stützt die Aussage von Herrn Schulz.
Der Landrat erläutert auf Nachfrage, dass er sich in seiner Amtszeit zeitnah mit dem Rettungsdienst auseinander gesetzt habe und nun eine Lösung gefunden wurde, wie die rechtswidrige Rechtslage beseitigt werden könne. Zur Übertragung des Vermögens erklärt er, dass das Vermögen zurzeit dem DRK übertragen sei. Sollte eine Neuausrichtung in Richtung der RKiSH erfolgen, würde das Vermögen der RKiSH übertragen. Die finanziellen Auswirkungen würden hierdurch nicht erhöht. Die Wachen gehören dem Kreis. Momentan seien sie an das DRK vermietet, die Mietkosten würden in die Kostenkalkulation miteinberechnet werden und so würden die Krankenkassen die Kosten mittragen. Die Regelung könnte so fortgeführt werden oder es erfolgt auch in diesem Fall eine Übertragung.
Herr Schnabel spricht sich dafür aus, der Beschlussvorlage zuzustimmen. Die Verwaltung sowie auch die Politik hätten alle für die Neuausrichtung wichtigen Sachverhalte auf Rechtssicherheit und Gesetzeskonformität geprüft und Gespräche mit dem DRK geführt. Die Zukunft der Mitarbeiter solle rechtlich und sozial so sicher wie möglich sein.
Die Vorsitzende legt auf Bitte des Betriebsrates des DRK eine Pause ein, in dem der Betriebsrat sich zu den Plänen äußern kann.
Pause 19:10-19:15 Uhr
Der Landrat erklärt, dass durch einen Überleitungstarif sichergestellt werden solle, dass die Mitarbeiter zufrieden seien. Er führt als Beispiel den Kreis Steinburg an, der eine Überleitung auch innerhalb von wenigen Monaten hinbekommen hätte.
Herr Ringel stellt klar, dass die Verträge mit dem DRK bereits seit dem Jahr 2007 gekündigt seien. Lediglich die hierdurch ausgelösten Rechtsfolgen wurden noch nicht umgesetzt. In den nachträglichen Vereinbarungen aus den Jahren 2008 / 2009 sei von allen vier beteiligten Vertragsparteien vereinbart worden, dass der Eintritt der Rechtsfolgen der wirksamen Kündigungen mit einer Restlaufzeit von 2 Jahren erklärt werden könne. Eine Überleitung sei in dieser Zeit rechtlich möglich.
Herr Ahrens stellt erneut seinen Änderungsvorschlag vor und führt dazu aus, dass der Kreis die rechtliche Pflicht zur Einrichtung eines Rettungsdienstes habe und somit auch für die zeitliche Umsetzung verantwortlich sei.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung enthält gegenüber dem Antrag der CDU die weitergehende Entscheidung. Die Vorsitzende stellt den geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Die Rechtsfolgenwirkung der Kündigungen vom 16.11.2007 der Verträge mit den bisherigen Leistungserbringern im öffentlichen Rettungsdienst sind fristgerecht zum 31.12.2018 auszulösen.
Möglichst frühzeitig sind dabei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst, aktuell vom DRK und KBA, vertreten jeweils durch ihren Betriebsrat, in die Verhandlungen einzubeziehen. Gleichzeitig sind die Verhandlungen in den dafür relevanten Punkten mit Vertreterinnen oder Vertretern der ehrenamtlichen Strukturen des DRK und KBA abzustimmen. Das endgültige Verhandlungsergebnis ist, versehen mit entsprechenden Stellungnahmen der vorher genannten Stellen, der Kreispolitik zur Zustimmung vorzulegen.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, entsprechende Verhandlungen zum Beitritt zu der Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (RKiSH) aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
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