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ALLRIS - Auszug

08.11.2016 - 4.1 Informationen des Landrates

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Wortprotokoll

Der Landrat stellt die wesentlichen Punkte des Kommunalpakets 3 vor, die dem Protokoll beiliegen.

Außerdem berichtet er von der derzeitigen Situation zur Geflügelpest im Kreis. Am Plöner See sei ein infiziertes Tier aufgefunden worden, sodass das Sperrgebiet 3km sowie der Beobachtungsradius 10km um den Fundort betrügen. Somit seien derzeit ca. 140.000 Masthähnchen im Kreis Segeberg betroffen.

Er erläutert zudem die Änderungen im Kommunalrecht, die dem Protokoll beigefügt sind.

Ein Vermerk von Herrn Dr. Warlies zum Sachstand des Gebührenstreites im VION-Verfahren ist dem Protokoll beigefügt.

Der Landrat erläutert, dass es sich bei seiner Arbeit in der Mitgliederversammlung des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“ um keine Nebentätigkeit im Sinne der Nebentätigkeitsverordnung handle.

Er erklärt zudem, dass bei der heutigen Sitzung der Arge Hamburg-Rand entschieden worden sei, dass der Landrat vom Kreis Steinburg, Herr Torsten Wendt, sowohl den Vorsitz der Arge als auch den Sitz im Lenkungsausschuss übernehmen werde und der Aufsichtsratssitz in der HMG von ihm selbst, Herrn Landrat Schröder, wahrgenommen würde. Eine entsprechende Vorlage folge für die nächste Sitzung.

Außerdem erläutert er die kommenden Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz, die vorsähen, dass der Empfängerkreis größer würde, indem das Bezugsalter von 12 auf 18 Jahre heraufgesetzt und die Bezugsdauer entfristet werden solle. Aufgrund des enormen Verwaltungsmehraufwandes sei eine Umsetzung bis zum 01.01.2017 nicht realisierbar, auch sei von den Spitzenverbänden Konnexität geltend gemacht worden.

Laut gesetzlicher Grundlage sei der Kreis zum Stichtag 31.12.2019 verpflichtet, den ersten Gesamtabschluss zu erstellen. Der Kreis wolle den ersten Gesamtabschluss bereits zum 31.12.2018 aufstellen, nachdem zum 31.12.2017 ein interner Probe-Gesamtabschluss geplant sei.

Dem Protokoll liegt zudem ein Vermerk von Frau Meißner über die Kosten von externer rechtlicher Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aufgegliedert in Fachbereiche, der vergangenen zwei Jahre bei.

Der Landrat berichtet außerdem über den derzeitigen Schuldenstand, der dem Protokoll ebenfalls beigefügt ist.

Auf Nachfrage erläutert der Landrat, dass auf den Kreis keine Anwaltskosten bezüglich der Feuerschutzsteuer zukämen, da dieser sich selbst vertreten würde. Lediglich die Kosten der Gemeinden würden bei Prozessverlust auf den Kreis zukommen.

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Anlagen