04.10.2016 - 4.2 Bericht über den Stand der laufenden Baumaßnahmen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Werkausschuss
- Datum:
- Di., 04.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Stefan Ebert
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Dieck berichtet, dass es Undichtigkeiten im Dach des ÜAS-Bereiches beim BBZ Segeberg gibt. Herr Ebert erläutert, dass die Undichtigkeit im Dach des BBZ, nach dem ihm vorliegenden Sachstand behoben sein sollen, er wird der Angelegenheit jedoch aufgrund des Hinweises von Herrn Dieck noch einmal nachgehen.
Die Erteilung der Baugenehmigung für die Klassenzimmer „3 und 4“ (BBZ Norderstedt) wird, aufgrund einer entsprechenden Auskunft der Bauaufsicht der Stadt Norderstedt vom 04.10.2016, in der 41. KW erwartet. Inwieweit diese noch mit etwaigen Auflagen verbunden sein wird ist derzeit nicht bekannt.
Hinsichtlich des für das BBZ Norderstedt zu planenden Neubaus ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Segeberg aufgrund der zu erwartenden Gesamtkosten der Maßnahme und des sich daraus ergebenden Kostenvolumens für Planungsarbeiten eine direkte Vergabe eines Planungsauftrages nicht möglich, es ist ein Wettbewerb durchzuführen. Dieser Wettbewerb wird zu weiteren Kosten und einer zeitlichen Verzögerung führen. Der Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis, die Verwaltung arbeitet an einer schnellen und möglichen Umsetzungsvariante.
Frau Würfel erkundigt sich nach den Brandschutzmaßnahmen im Keller des Haupthauses der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Warder. Herr Ebert führt aus, dass die dort vorgenommenen Brandschutzmaßnahmen in Absprache mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Segeberg vorgenommen wurden. Um die Sanierungskosten innerhalb eines finanziell vertretbaren Rahmens zu halten, sind Teile des Kellers vom Haupthaus brandlastenfrei zu halten und können somit nicht uneingeschränkt als Lagerfläche genutzt werden.