29.09.2016 - 4.2 Ausschreibung "Schlüssiges Konzept"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 29.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Giesecke erklärt, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen gebe. Unterhalb eines Betrages von 25.000 € sei eine freihändige Vergabe möglich, allerdings empfehle er eine beschränkte Ausschreibung mit Interessenbekundungsverfahren, damit kein Vergabeverstoß vorliege, falls die Wertgrenze überschritten werde. Er rät dazu, ein Los auszuschreiben ohne die Ermittlung von Heizkosten und ein Los mit der Ermittlung von Heizkosten.
Der Vorsitzende schlägt vor das Vergabeverfahren in den Beschlussvorschlag aufzunehmen und ergänzt, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Fraktionen an den Prozess zur Ermittlung der angemessenen Kosten begleiten werde. Nach Abschluss des Verfahrens und vor der abschließenden Festsetzung der Werte für angemessene Unterkunftskosten durch den Sozialausschuss soll der „Runde Tisch“ mit der Wohnungswirtschaft einberufen werden.
Anschließend stellt er den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Dienstleistung „Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung in den Rechtsgebieten SGB II und SGB XII“ in Form eines beschränkten Vergabeverfahren mit Interessenbekundungsverfahren auszuschreiben. Dabei sollen sich die Angebote sowohl auf angemessene Kosten hinsichtlich der Nettokaltmiete und Betriebskosten ohne Heizung (Zusammensetzung der aktuell geltenden Mietobergrenzen) als auch hinsichtlich einer Gesamtangemessenheitsgrenze (Nettokaltmiete, Betriebskosten und Heizung) beziehen. Die Bewerber an der Ausschreibung sollen ihre Vorgehensweise und Methodik im Rahmen einer Informationsveranstaltung, an der Vertreter der Fraktionen und der Kreisverwaltung teilnehmen, vorstellen.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Fraktionen wird den Prozess zur Ermittlung der angemessenen Kosten begleiten. Nach Abschluss des Verfahrens und vor der abschließenden Festsetzung der Werte für angemessene Unterkunftskosten durch den Sozialausschuss soll der „Runde Tisch“ mit der Wohnungswirtschaft einberufen werden.