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ALLRIS - Auszug

21.09.2016 - 5.1 Informationen und Anfragen

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Wortprotokoll

Herr Falck informiert darüber, dass der gesetzliche Begriff „Gärtnerisch genutzte Grundfäche“ neu ausgelegt werde. Der Begriff umfasste bislang nur erwerbsgartenbaulich genutzte Grundflächen, Privatgärten und Kleingärten waren bislang nicht darunter gefasst. Dies ist nach Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt nun anders, auch Privat- und Kleingärten fallen unter diese Begrifflichkeit, nicht jedoch Parks und sonstige Grünflächen an Sportflächen oder Wohnabstandsgrün. Damit ist es gemäß § 39 Abs.5 Nr. 2 BNatSchG zulässig, Bäume (nicht aber Sträucher, Hecken) auf „Gärtnerisch genutzten Grundflächen“ ganzjährig zu entfernen, vorbehaltlich jedoch artenschutzrechtlicher Bestimmungen..Herr Timmermann wird prüfen, inwieweit eine Information der Bürger über die Neuregelung durch das Land erfolge.

 

Der Vorsitzende bittet die Ausschussmitglieder bis zur nächsten Sitzung mitzuteilen, ob sie an einer Fahrt nach Kopenhagen Interesse hätten, bei der direkt erfahren werde könne, was engagierte Radverkehrsförderung in die Praxis umgesetzt bedeute und zu einem Radverkehrsanteil von 40% am Gesamtverkehrsaufkommen führt. Kopenhagen ist zudem bequem und einfach mit der Bahn erreichbar.