15.09.2016 - 3.4 Zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben des erziehe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 15.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wenzel stellt die Vorlage vor und weist darauf hin, dass die Wahrnehmung der Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nicht unbedingt im Jugendamt eingegliedert sein müsste, sondern über freie Träger der Jugendhilfe komplett abgedeckt werden könnte. Die 0,25 Stelle im FD 51.10 sorge aber als Koordinierungsfunktion dafür, dass der Kreis Segeberg einen Überblick über laufende Projekte behalte und sich einbringen könne. Die Träger würden für Vielfalt sorgen und könnten so der Regionalisierung bzw. den Bedarfen der Sozialräume besser begegnen.
Frau Grandt ergänzt, dass durch die Abgabe der Durchführung an die Träger eine verstärkte Arbeit vor Ort möglich sei.
Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Überlegungen des Jugendamtes zur Entwicklung ganzheitlicher, dezentraler Präventionskonzepte unter Einschluss der Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Planungen voranzutreiben und Ergebnisse in den regionalen Kuratorien sowie im Jugendhilfeausschuss vorzustellen.