12.09.2016 - 4.6 Inklusion im Kreis Segeberg - Aktionsplan zur U...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Datum:
- Mo., 12.09.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Thomas Falck
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Falck erläutert auf Nachfrage, dass bei der Umsetzung des Aktionsplanes zur Förderung der Inklusion in der LBO bereits grundsätzliche Maßgaben reglementiert seien. Dies gelte vor allem für die allgemeinen Anforderungen nach § 3 LBO, aber insbesondere auch für Sonderbauten. In den Bauantragsverfahren nach § 68 und 69 der LBO sei die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen aus der Inklusion jedoch in die Hände des Bauträgers/seines Architekten verlagert. Eine Prüfung dieser Verfahrensfälle durch die Behörde sei vom Gesetzgeber im Rahmen der Liberalisierung des Baurechts bewusst nicht gewollt! Es seien ca. 4 weitere Vollzeitstellen erforderlich, wenn auch diese Fälle einer Einzelfallprüfung auf Einhaltung der Inklusionsanforderungen unterzogen werden sollten.