06.09.2016 - 3.6 Quartalsbericht II/2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 06.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
DrS/2016/158 Quartalsbericht II/2016
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Schröder (FBL II) erklärt auf Nachfrage, dass die Formulierung „Abschreibung der Forderungen“ nicht passend sei und sichert eine Anpassung der Formulierung zu:
In Abstimmung mit dem Fachdienst 20.00 lautet der neue Wortlaut:
„Insgesamt wird das Budget im Fachbereich II mit einer Verbesserung von 125.000 € abschließen. Die geschilderte Problematik des Rettungsdienstes führt in dem Wirtschaftsjahr 2016 zu keiner Ergebnisveränderung. Die Forderungen aus der Problematik sind im vollen Umfang werthaltig und wir erwarten die Realisierung dieser Forderungen. Der Anruf der Schiedsstelle ist noch für dieses Jahr vorgesehen.“
Er erläutert weiter, dass die letzten Verhandlungen 2012 erfolgt seien. Vor den Verhandlungen in 2013 erfolgte die Klärung der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes durch einen Gutachter. Aufgrund der vorherigen Ausschreibung zur Suche des Gutachters und der darauffolgenden Überprüfung habe das vollständige Gutachten erst 2016 vorgelegen. Die Kostenträger hätten den Gutachter im weiteren Verlauf nicht mehr anerkennen wollen. Daraufhin habe sich der Kreis Segeberg eines Fachanwaltes bedient, der den Kreis nun auch vor der Schiedsstelle vertreten werde. Trotz dieses Verfahrens habe kein Durchführer des Rettungsdienstes einen Nachteil.
Der Ausschuss empfiehlt dringend, das Schiedsgericht noch diesen Monat anzurufen.
Der Landrat erläutert auf Nachfrage, dass die Merkmale, woran er merke, dass sein Personal an der oberen Belastungsgrenze agiere, die steigende Anzahl der Überlastungsanzeigen, suboptimale Aufgabenerfüllung, höhere Krankenstände und geringe Fallzahlen seien. Einige Mitarbeiter würden über Überstunden im dreistelligen Bereich verfügen. In diesem Zusammenhang berichtet der Landrat, dass 38,95 Stellen zum Stichtag 30.06.2016 unbesetzt gewesen seien. Dies sei trotz der Stichtagsbetrachtung aber auch eine Folge des Personalkostendeckels. Aufgrund der Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern sei eine zeitnahe Besetzung nicht immer möglich.
Frau Lessing möchte zur nächsten Sitzung einen Überblick, in dem die Merkmale aufgeteilt nach Mann und Frau pro Fachdienst aufgeschlüsselt werden.
Herr Säker weist daraufhin, dass nicht nur Überstunden, sondern auch Rückstände, die in der regulären Arbeitszeit nicht aufgearbeitet werden können, zu einer Belastung führen können.
Herr Hartung bietet an auf die Frage von Herrn Dieck, ob die Nachzahlung der Stadt Norderstedt aufgrund des öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben der Jugendhilfe des Kreises Segeberg auf die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt in dem Quartalsbericht berücksichtigt wurden, mit dem Protokoll zu beantworten:
Nach Rücksprache mit Herrn Koch gilt folgendes:
„Die höheren Zahlungen an die Stadt Norderstedt waren zum Quartalsbericht zum 30.6.2016 bereits absehbar und wurden entsprechend berücksichtigt. Im Teilplan 3636 für Übrige Hilfen, hier ist der Bereich der Ausgleichszahlungen für Jugendhilfe angesiedelt, wurde eine Abweichung von 600.000 € dokumentiert.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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