30.06.2016 - 13 Erstellung einer energetischen Bestandsaufnahme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 30.06.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hansen (B´90/Grüne) erklärt als Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Natur und Klimaschutz, dass der Ausschuss den Beschlussvorschlag der Verwaltung sowie den Antrag der CDU-Fraktion einstimmig beschlossen habe und weist dabei darauf hin, dass der Antrag der CDU-Fraktion zur Beschleunigung des Verfahrens beigetrage. Er erläutert, dass das Klimaschutzteilkonzept Liegenschaften ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes wäre, was zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers führe. Die Kosten für die Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers würden zu 63 % gefördert werden.
Anschließend stellt der Kreispräsident die nochmals durch den Hauptausschuss geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
- Die Erstellung eines „Klimaschutzteilkonzeptes für eigene Liegenschaften“ mit dem Ziel, ein langfristig angelegtes Steuerungsinstrument (Energiemanagement, Block 1) zur Senkung der Energiekosten sowie Treibhausgasemissionen in den Kreiseigenen Liegenschaften zu implementieren. Das Teilkonzept beinhaltet eine energetische Gebäudebewertung und zeigt Handlungsbedarf und Potentiale zur Optimierung und gibt an, welche Klimaschutzmaßnahmen technisch und wirtschaftlich am effektivsten umzusetzen sind (Block 2).
- Erstellung einer energetischen und baulichen Bestandsaufnahme incl. Abschätzung der Raumbedarfsentwicklung für alle Kreisliegenschaften erstellen zu lassen. Mögliche Fördermittel sind vor einer Beauftragung zu beantragen. Unabhängig hiervon sind Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 45.000,00 Euro außerplanmäßig bereit zu stellen.
- Zur Umsetzung möglicher Maßnahmen und zur Ausweitung des Energiemanagements wird eine zunächst auf 3 Jahre befristete, geförderte Personalstelle in den Stellenplan 2017 aufgenommen, entsprechende Förderanträge sind im Vorwege zu stellen.
- Für den Haushalt 2017 sind, entsprechend den finanziellen Möglichkeiten, sowohl HH-Mittel für Umsetzung mindestens einer energetischen Sanierungsmaßnahme, als auch für den Ausbau des Energiemanagements u.a. bereit zu stellen.
- Die Umsetzung der energetischen Sanierung der kreiseigenen Liegenschaften erfolgt nach den zeitlichen Vorgaben des anliegenden Balkendiagramms.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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138,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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942,9 kB
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