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ALLRIS - Auszug

06.06.2016 - 1 Krankenhausstraße 2, Treffen an der Eingangshal...

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Wortprotokoll

Zu Beginn stellt Herr Dr. Dieter Freese dem Ausschuss die Anlaufpraxis in den AK Segeberger Kliniken vor, welche nahe dem Eingangsbereich angesiedelt ist. Dabei geht er auf die Fragen des Ausschusses ein und erläutert die Entstehungsgeschichte sowie die Arbeitsweise und zeigt den Mitgliedern die Räumlichkeiten.

 

Anschließend besucht der Ausschuss die Station 2a, in welcher der Chefarzt Prof. Dr. Björn Hauptmann die Klinik für Parkinson und Bewegungsstörungen vorstellt. Die Mitglieder erhalten einen Einblick in die unterschiedlichen Therapien und Verfahren wie z.B. Neuropsychologie und Psychotherapie sowie Diagnostik, Logopädie, Physio-, Musik und Ergotherapie. Die Räume hierfür seien aufgrund der Krankheitsbilder dicht beieinander.

 

Anhand der anhängenden Präsentation erläutern Frau Anna Kathleen Fischer und Elisa Eckardt den Sozialdienst sowie das Entlassungsmanagement der Segeberger Kliniken.

Das von der Vorsitzenden beschriebene Problem, nach der Behandlung im Krankenhaus Ärzte Heime zu finden, kann Frau Fischer bestätigen. Des Weiteren habe die Klinik ein überregionales Einzugsgebiet. Auf die Nachfrage von Frau Lessing erklärt Herr Axel Post als Geschäftsführer der Kliniken, dass Kooperationspraxen so gewählt seien, dass eine informelle und schnelle Abklärung stattfinden könne, da der Patient ansonsten länger im Krankhaus verweilen müsse. Zu der Frage von Frau Algier nach einheitlichen verbindlichen Entlassungskriterien erklärt Herr Post, dass es zwar einen definierten Begriff der Rehafähigkeit gebe, allerdings keine gesetzlichen Vorgaben für eine Entlassung. Das in der Präsentation vorgestellte System sei klinikintern. Frau Eggert sagt zu, dass ihr Bereich bei einer ärztlichen Visite dabei sei und eine Entlassung durch den Sozialdienst begleitet werde. Trotzdem sei das Entlassungsmanagement auf die Unterstützung des medizinischen Dienstes und der Krankenkasse angewiesen. Sollten Fälle von unzureichenden Entlassungen bekannt sein, bitten alle Beteiligten um eine entsprechende Mitteilung, um Fehler identifizieren zu können. Herr Beeth erkundigt sich nach dem Ende der Verantwortlichkeit durch das Entlassungsmanagement. Herr Post führt zur ökonomischen Sicht aus, dass die Wideraufnahme eines Patienten innerhalb als 28 Tagen als ein Fall gelte und daher kein Interesse bestehe, Patienten zu früh zu entlassen. Die Ergebnismessung von Entlassungsmanagement sei schwierig, da diese nur auf Wunsch eines Arztes eingeführt werden würde. Gradmesser seien dann Kundengespräche. Frau Grandt erläutert, dass im Kreis die Fachdienste Soziale Sicherung sowie Eingliederungshilfe mit Entlassungsmanagement betraut seien und sie einen Optimierungsbedarf bestätigen könne, welche aber auch voran getrieben werde.

Abschließend bedankt sich die Vorsitzende im Namen des Ausschusses für die Informationen und die Möglichkeit des Besuchs.

 

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Anlagen