15.06.2016 - 3.1 Radweg an der K-4 im Abschnitt Weede – Steinbek...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- bei Überschreitung der Förderquote von 24 % ist die Entscheidung des HA erforderlich.
- Datum:
- Mi., 15.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu Beginn stellt der Vorsitzende den Antrag, dass sich zu diesem TOP betroffene Einwohner zu Wort melden dürfen, womit sich der Ausschuss einverstanden erklärt.
Herr Falck erläutert eingangs, dass die Verwaltung bei dieser Beschlussvorlage lediglich Handlungsoptionen formuliert habe, da es innerhalb des Hauses unterschiedliche Positionen gegeben habe. Eine Förderung seitens des Kreises erfülle nicht das Merkmal des „besonderen öffentlichen Interesses“ aus den allgemeinen Förderrichtlinien des Kreises, Auch handele es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises ohne rechtliche Verpflichtung, so dass ein Präzedenzfall geschaffen würde. Auch der neu gegründete Radverkehrsbeirat habe zu dem Vorhaben wegen der herabgesetzten Ausbaustandards keine Empfehlung zu Gunsten des Projektes aussprechen können.
Die CDU-Fraktion spreche sich nach Aussage von Herrn Brauer ebenfalls gegen eine Förderung dieses Projektes aus, da ansonsten ähnliche Anträge aus den Gemeinden vergleichbar positiv geprüft werden müssten. Zwar sei ein Radweg an der Stelle grundsätzlich zu begrüßen, allerdings nur wenn die notwenigen Voraussetzungen erfüllt seien.
Zu dem Hinweis von Herrn Sass-Olker auf die Stellungnahme der Verkehrsaufsicht informiert Herr Falck, dass die entscheidende Aussage die Anzahl des motorisierten Tagesverkehrs (DTV) gewesen sei. Die Argumente aus dem Schreiben der Gemeinde Weede seien von der Verwaltung ausführlich beraten und geprüft worden. Von der Anordnung einer verkehrsbehördlichen Benutzungspflicht musste jedoch abgesehen werden, da entsprechende Gefährdungspunkte polizeilich nicht nachgewiesen waren. Eine durchgängige Radwegverbindung ist aus Sicht der Verwaltung aber dennoch aufgrund des Lückenschlusses der Verbindung Lübeck bis Bad Segeberg und der bereits erfolgten Aufnahme in das Radverkehrskonzept sehr sinnvoll und sollte daher mit qualifizierten Ausbaustandards weiter verfolgt werden.
Auf die Nachfrage von Herrn Wersig antwortet die Bürgermeisterin der Gemeinde Weede, Frau Jürgens, dass auf diesem Radweg wie auch auf den anderen kein Winterdienst durchgeführt werden würde.
Der Vorsitzende führt aus, dass der ein wassergebundener Radweg in diesem Bereich sowohl von der Qualität für die Radfahrer als auch aufgrund der vielen Feldzufahrten wenig attraktiv und zudem sehr wartungsintensiv sei. Trotzdem sei festzuhalten, dass sich die Gemeinde stark engagiere und bereit sei, dafür enorme Mittel bereitzustellen. Er appelliert dafür, auf einen Lückenschluss mit fester Asphaltdecke hinzuwirken, so dass eine durchgängige Radstrecke von Bad Segeberg bis Lübeck entstehe. Der Kreis und die Gemeinde müssten hierfür gemeinsam gegenüber dem Land auftreten. A
Anschließend verweist Herr Falck auf die Beantwortung einer Landtagsanfrage vom 20.04.2016 und gibt diese zu Protokoll. Darüber hinaus verweist er auf weitere mögliche Fördergeber, wie etwa die AktivRegionen sowie die Kommunalrichtlinie (Klimaschutz).
Auch Frau Krauß spricht sich für den Radweg aus. Zwar sei bisher noch kein Unfall zu verzeichnen, allerdings müsse nicht erst etwas passieren, bevor gehandelt werde.
Nachdem Herr Falck noch einmal daran erinnert, dass das Land im Rahmen der A20-Planung mündlich zugesagt hatte, den an der ehemaligen Bundesstraße durch Randmarkierung vorhandenen Radweg im Zuge der A20-Planungen zu ersetzen, jetzt aber die Förderung des Radwegneubaus versagt habe, einigt sich der Ausschuss darauf, dass die Verwaltung beauftragt werden solle, alle möglichen und alternativen Förderungsmaßnahmen und –mittel für den beantragten Lückenschluss des Radweges an der Kreisstraße 4 zu prüfen und erneuter Aufarbeitung ggf. zu beantragen. Einzelne Fördertöpfe stehen jedoch nur den Gemeinden offen. Des Weiteren sei zu prüfen, ob für diesen Straßenabschnitt verkehrsbehördlich eine Tempo 70-Zone eingerichtet werden könne. Anschließend stellt der Vorsitzende den entsprechenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der UNK-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, alternative Fördermöglichkeiten zu prüfen (Kommunalrichtlinie, Klimaschutz, Aktivregion) und ist beauftragt, eine erneute Antragstellung nach dem GVFG aufzubereiten. Dafür sind die Sachverhalte, unter denen eine Förderung möglich ist, genau abzuarbeiten, insb. Verkehrszahlen, Benutzungsanordnung durch die Verkehrsbehörde, etc. Die Politik befürwortet den Lückenschluss zwischen Lübeck und Bad Segeberg grundsätzlich. Der Ausbau soll richtlinienkonform mit Mindeststandards mit 2,5m Breite und Asphaltdecke erfolgen.
Weiterhin hat die Verwaltung zu prüfen, ob an diesem Straßenabschnitt eine Tempo 70-Zone eingerichtet werden kann.