15.06.2016 - 5.1 Informationen und Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 15.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Auf die Frage von Herrn Schnabel nach der Lichtsignalanlage an der B 206, Bad Segeberg, Höhe Alter Bahnhof gibt Herr Falck im Anschluss zu Protokoll:
Einzelne Daten aus der Auswertung der Verkehrszählung:
- Dienstag, 05.05.2015 16 Grünlichtanforderungen
- Donnerstag, 27.08.2015 123 Grünlichtanforderungen
- Donnerstag, 21.04.2016 96 Grünlichtanforderungen
In keinem Fall ist der erforderliche Stundenwert von mind. 50 Querungsanforderungen erreicht worden. Der Maximalwert betrug am 27.08.2015 (Karl-May-Spieltag) zwischen 17:00 und 19:00h 24 bzw. 36 Grünlichtanforderungen/Std.
Nach Besprechung mit Herrn Matthias Schröder und Herrn Landrat Schröder vom 15.06. 2016, vor der UNK-Sitzung ist daran gedacht, statt einer erneuten 1-jährigen Probelaufzeit mit einer Verschiebung der Problematik um ein weiteres Jahr nunmehr eine abschließende „positive“ Lösung der Situation in Abstimmung mit dem Ministerium herbeizuführen. Die Zuständigkeit dafür liegt jedoch nicht in diesem Ausschuss und nicht beim FB IV, sondern ist durch den zuständigen Fachbereich II gemeinsam mit Herrn Landrat Schröder und ggf. dem OVG abschließend zu treffen. Insofern erfolgt hier nur eine Überbringung eines Zwischensachstandes.
Zu der Nachfrage von Herrn Demmler nach dem Krötentunnel in Rickling, führt Herr Falck aus, dass die Verwaltungsgemeinschaft Straßenbetriebsdienst den Tunnel in Augenschein genommen mit dem Ergebnis geprüft habe, dass die technischen Voraussetzungen für eine Aufhöhung der Fahrbahn am Tunnelübergang nicht gegeben seien. Die Tunnelröhre würde aufgrund des festen Betons im Untergrund nicht absinken, wohl aber die Asphaltdecke am Übergang in Folge des Schwerlastverkehrs
Nachdem Herr Nawratil sich nach dem Windkataster erkundigt, gibt Herr Falck folgende Informationen zu Protokoll:
Anfang Juni 2016 ist durch das Land SH über den geänderten Kriterienkatalog zur Windenergie informiert worden:
Der angepasste Katalog ist unter:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Windenergieflaechen/Kriterien/kriterien_node.html
abrufbar.
Der Kriterienkatalog vollzieht i. V. m. mit dem geänderten Planungserlass von 29. April 2016 (Amtsbl. f. Schl.-H. v. 17. Mai 2016, S. 424 ff.) im Wesentlichen die Änderungen nach, die sich aus den im März 2016 veröffentlichten Karten ergeben. Jedoch sind die Kartendarstellungen und die nun vorliegende Änderung der Kriterien nicht deckungsgleich. Eine Anpassung der Karten ist derzeit nicht vorgesehen, da nun - wie oben angekündigt - nach der Sommerpause die Regionalplanentwürfe vorgestellt werden sollen.
Ergänzend verweise ich auf eine Presseinformation des Landes zu dem Thema:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2016/MP/160608_mp_windenergie.html.