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ALLRIS - Auszug

10.05.2016 - 4.4 Ausgleichszahlungen WKS GmbH

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Frage des Vorsitzenden, wer im Beschlussvorschlag „der Kreis“ sei, antwortet Herr Wolf, dass dieser aus Landrat und Kreistag bestehe. Nach Aussage von Herrn Wulf müsse demnach der Hauptausschuss diesen Beschluss nicht fassen. Allerdings bittet der Landrat um eine entsprechende Weisung des Hauptausschusses aufgrund der vergangenen Geschehnisse.

Der Vorsitzende stellt fest, dass, sollte die wirtschaftliche Erforderlichkeit und Angemessenheit  durch den Kreis nicht bestätigt werden, die WKS kein Testat erhalten würde, ein Verstoß gegen den Betrauungsakt vorliege und somit die Beträge zurückgefordert werden müssten.

Er erkundigt sich nach der Höhe des Ausgleichsbetrages. Der Landrat erklärt hierzu, dass es heute um einen Grundsatzbeschluss gehe und daher die genauen Zahlen nicht relevant seien. Herr Schmitt macht deutlich, dass es mit der Prüfung der Angemessenheit darum gehe, ob von der WKS Wirtschaftsförderung erbracht worden sei. Er weist auch noch einmal darauf hin, dass der Beschlusstext keine Abrechnungspositionen enthalte. Eine Abrechnung erfolge nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und nach der Verschmelzung mit testierten Zahlen.

Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, der Kreis bestätigt die Angemessenheit der gewährten Ausgleichszahlung für 2015 gemäß Ziffer 6.3 des Betrauungsaktes. 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 11Ablehnung: 1Enthaltung: -

 

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Realisierung