10.05.2016 - 4.3 Gesellschaftsvertrag (neu) der KSB/WKS GmbH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 10.05.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Antrag des Vorsitzenden aus TOP 4.3.1 sowie die anhängenden Anträge der Piratenfraktion werden unter diesem TOP mitbehandelt.
Nachdem Herr Dieck zum ersten Punkt des Antrages des Vorsitzenden ausführt, dass der Gesellschafter die Entschädigung festlegen darf und dieser durch die Politik Weisung erhalten könne, erklärt der Vorsitzende, dass in der Vergangenheit der Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 28.10.2011 zur Entschädigungssatzung nicht beachtet worden sei. Im Übrigen dürfe der Aufsichtsrat gem. § 113 AktG seine Entschädigung nicht selbst festsetzen. Herr Barkowsky bittet darum, hier keine Regelung zu treffen und bzgl. der WKS GmbH zukunftsgerichtet zu arbeiten. Anschließend lässt der Vorsitzende über den ersten Punkt seines Antrages abstimmen.
Antrag des Hauptausschussvorsitzenden:
- Unter §7 Abs. 2 Ziffer 2 Buchstabe c. wird hinzugefügt:
„Die aktuelle Entschädigungssatzung des Kreises ist analog anzuwenden, der Vorsitzende des Aufsichtsrates wie ein Ausschussvorsitzender, die Mitglieder wie Kreistagsabgeordnete zu entschädigen.“
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 1Ablehnung: 11Enthaltung: -
Über seinen anschließenden Antrag, den Grundsatzbeschluss, wonach die Kreistagmitglieder, die vom Kreistag in ein Gremium entsandt worden seien, nach den Grundsätzen der Entschädigungssatzung entschädigt werden sollen, aufzuheben, will der Ausschuss nicht abstimmen, da dieser nicht in der Tagesordnung enthalten sei.
Den zweiten Punkt seines Antrages möchte der Vorsitzende dahingehend abgeändert haben, dass „berechtigt“ nicht durch „verpflichtet“, sondern durch „gehalten“ ersetzt wird. Hierüber lässt er anschließend abstimmen.
Antrag des Hauptausschussvorsitzenden:
- In §8 ist im Absatz 2 im mittleren Absatz zu ändern:
„berechtigt“ wird ersetzt durch „gehalten“.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 8Ablehnung: 4Enthaltung: -
Über den Punkt 3 wird nach Ausführungen von Herrn Dieck wie von der CDU-Fraktion geändert vorgeschlagen abgestimmt.
Antrag des Hauptausschussvorsitzenden:
- In §11 wird nach dem Abs. 3 neu aufgenommen:
Die Geschäftsführung berichtet im Ausschuss Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur zweimal im Jahr und nach Aufforderung über die Arbeit der WKS.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
Herr Dieck erklärt zu Punkt 4, dass dieser unbestimmte Rechtsbegriff im §11 bereits erläutert sei, weshalb dieser Beschluss nicht notwendig sei.
Zum Punkt 5 des Antrages des Vorsitzenden machen dieser sowie Herr Dieck deutlich, dass es in der Verwaltung kompetente Ansprechpartner auch für die Geschäftsführung der WKS geben müsse. Der Landrat erklärt daraufhin, dass für den finanziellen Teil das Beteiligungsmanagement und ansonsten der FB IV zuständig seien. Letzterer weise allerdings nur einen Stellenanteil von 4% bei einer 0,75 VZS aus. Daher könnten die Aufgaben eines WRI-Ausschusses nicht vollständig übernommen werden. Der Vorsitzende bittet erneut um Sicherstellung ggf. durch erhöhte Stellenanteile. Eine Abstimmung über den Antrag findet nicht statt.
Anschließend begründet Frau Beyer den Antrag ihrer Fraktion zur Gastregelung im Aufsichtsrat, da hierdurch eine schnellere Information innerhalb der Fraktion erfolgen könne. Da es kein Rederecht geben soll, gebe es auch keine Störungen der Sitzungen. Während Herr Kittler dem Antrag aus den genannten Gründen beipflichtet, erklärt Frau Lessing, dass der Aufsichtsrat für eine Straffung gedacht gewesen sei und durch solch eine Regelung die Aufgaben des Gremiums unterlaufen würden. Herr Barkowsky fügt hinzu, dass durch Beschluss der Aufsichtsrat als Controlling-Organ mit nichtöffentlichen Sitzungen eingeführt worden sei. Die Alternative wäre hierfür der WRI-Ausschuss gewesen. Nach Aussage von Herrn Schnabel könne bereits die einfache Präsenz von Gästen eine Beeinflussung darstellen. Es widerspreche des Weiteren dem Sinn eines Aufsichtsrates, wenn dort so viele Menschen seien wie in einem Ausschuss. Anschließend lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.
Antrag der Piratenfraktion:
In den Gesellschaftsvertrag der WKS ist unter § 8 Abs. 9 eine Regelung über Gäste (Mitglieder HA/WRI Ausschuss) in AR-Sitzung neu aufzunehmen, um Vertretern der Gesellschaft eine Teilhabe und größtmögliche Transparenz zu ermöglichen. Hierbei ist festzuhalten, dass es sich hierbei um ein Gastrecht ohne Rederecht handelt!
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 1Ablehnung: 10Enthaltung: 1
Anschließend lässt der Vorsitzende über den zweiten Antrag der Piratenfraktion abstimmen.
Antrag der Piratenfraktion:
In den Gesellschaftsvertrag der WKS ist ein Verweis auf die Verpflichtung zur Beachtung der Beteiligungsrichtlinie des Kreises Segeberg neu aufzunehmen und an geeigneter Stelle einzufügen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 10Ablehnung: -Enthaltung: 2
Herr Dieck weist anschließend darauf hin, dass unter § 4 noch das Stammkapital in Höhe von 250.000 Euro einzutragen sei.
Herr Tepfer erklärt, dass der § 13 noch entsprechend dem Verlustausgleich für die verbindliche Auskunft anzupassen sein werde.
Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag der Tischvorlage mit dem geänderten Vertrag als Arbeitsentwurf und ohne Entsendung von Vertretern für den Aufsichtsrat zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beauftragt den Landrat, alle erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen vorzunehmen, damit der Kreistag - nach Möglichkeit während seiner Sitzung am 30. Juni 2016 - folgenden Beschluss fassen kann:
Der Gesellschaftsvertrag der KSB GmbH vom 26.08.2011 wird in der geänderten Fassung aus den vorausgegangenen Beschlüssen und Anmerkungen beschlossen. Der Gesellschaftervertreter der KSB GmbH wird bevollmächtigt, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zur Umsetzung herbeizuführen.
Anlagen zur Vorlage
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