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ALLRIS - Auszug

11.02.2016 - 3.2.1 Neufassung der Richtlinie des Kreises Segeberg ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu einer Nachfrage von Herrn Pohlmann zu einer Förderung bei einer Anzahl von über 20 Kindern in der Gruppe, erklärt Herr Schernau, dass eine Förderung auf 20 Kinder ausgelegt sei und der Finanzierungsbedarf der Kindertagesstätte damit abgedeckt sei. Denn eine höhere Betreuungszahl bedeute weitere Einnahmen für die Kindertagesstätte durch Elternbeiträge und keinen erhöhten Finanzierungsbedarf aus öffentlichen Mitteln.

Frau Schultz habe den Richtlinie-Entwurf mit denen anderer Kreise verglichen und festgestellt, dass zu den allgemeinen Gruppenfaktoren auch gesonderte Aufstellungen der Personalstrukturen vorzufinden seien. Sie bittet um Prüfung für 2017, ob wie im Kreis Dithmarschen eine Förderung nach Aufstellung- und Verfügungszeiten und nicht wie in Segeberg prozentual erfolgen könne.

Auf die Nachfrage von Frau Schultz zum Personalschlüssel von 1,8 versus 1.9 beim Kita-Gruppenfaktor sagt Herr Stankat zu, Erläuterungen zu den bestehenden Personalschlüsseln schriftlich vorzulegen. Die Regelung zur verwaltungsseitigen Anpassung von Gruppenfaktoren auf der Seite 6 des Richtlinienentwurfs sei notwendig, da im Vorwege nicht bekannt sei, welche Summe vom Land für welchen Förderungszweck (U3/Ü3) an den Kreis Segeberg ausgeschüttet werde. Es bestehe so die Möglichkeit, den Gruppenfaktor an die tatsächlich weiter zu leitenden Mittel anzupassen.

 

Zu der Frage von Frau Saggau, ob die Landesmittel für U3- und Ü3-Förderung vermischt werden würden, führt Herr Schernau aus, dass der Kreis vom Land in jedem Jahr einen separaten Betrag für die U3-Betreuung erhält. Da dieser aber stetig ansteigen würden, würde es eine Vermischung geben, da ansonsten der Betrag nicht vollständig ausgeschüttet werden könne und gegen Landesvorgaben verstoßen werden würde. Des Weiteren erklärt Herr Stankat aufgrund der Nachfrage von Herrn Pohlmann, dass keinesfalls eine Vollfinanzierung der Kitas durch Kreis und Land erfolgen würde, sondern dass der größte Teil der Kita-Kosten durch die Kommunen und die Eltern zu tragen sei. Anschließend gibt Herr Stankat die Zahlen des im Entwurf vorliegenden Förder-Erlasses 2016 bekannt. Demnach entfallen auf den Kreis Segeberg aus Landesmitteln an Betriebskostenförderungen für Kindertageseinrichtungen rund 7,39 Mio. EUR, an originären U3-Betriebskostenförderungen rd. 6.03 Mio. EUR, aus Konnexitätsmitteln für zusätzliche U3-Förderungen rund 4,45 Mio. EUR, für Sprachbildung rd. 511 TEUR und als gänzlich neue Zusatzförderung für die Aufnahme ausländischer Kinder 498 TEUR. Damit steigen die Landesmittel für den Kreis Segeberg von 16,62 Mio. EUR im Jahr 2015 auf 18,88 Mio. EUR im Jahr 2016. Der Kreis selbst schütte einen budgetierten Betrag von jährlich 1,716 Mio. EUR an Betriebskostenförderungen aus eigenen Mitteln aus. Mithin betrage die Kita-Förderung durch Kreis und Land in 2016 erstmals über 20 Mio. EUR. Diese Beträge würden alle gemäß der vorgelegten Richtlinie abzüglich der dem Kreis zustehenden Einbehaltungen ausgeschüttet werden. Herr Stankat schätzt, dass diese Förderung rund ein Viertel der Gesamtkosten von Kindertageseinrichtungen im Kreis Segeberg ausmache. Hinzu kämen noch die in den beiden folgenden TOP zu behandelnden Förderungen für Qualitätsentwicklung und Fachberatung. Bezogen auf die Kita-Datenbank erklärt Herr Schernau, dass diese als Voraussetzung für eine Förderung nach II Nr. 7 der Richtlinie aktuelle zu halten sei.

Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung in Kindertageseinrichtungen. Gleichzeitig tritt die Richtlinie für die Betriebskostenförderung in Kindertageseinrichtungen vom 28.01.2014 außer Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 14Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage