10.02.2016 - 4.7 Planungsstand Brücke Herrenmühle K12
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Datum:
- Mi., 10.02.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erläutert, dass die Thematik Ersatzbau der Brücke Herrenmühle auch für diesen Ausschuss interessant sei, da bzgl. der Brücke zwei „konkurrierende“ Planungsprozesse vorliegen würden: Zum einen eine Infrastrukturplanung, zum anderen ein Managementplan „FFH-Gebiet Travetal“, welches sich in der Entwicklung befinde. Er bittet die Verwaltung um Erläuterung, inwieweit die beiden Planungen zusammenhängen und hofft, dass auf das FFH-Gebiet hinreichend Rücksicht genommen werde. Herr Falck führt dazu aus, dass es sich bei dem Neubau der Brücke um ein Infrastrukturprojekt handeln würde, das in der Zuständigkeit des WRI-Ausschusses liege. Allerdings ergäben sich hier durch die Querung des FFH-Gebiets rechtliche Besonderheiten, die zu berücksichtigen seien. In einem Gespräch Ende letzten Jahres habe es eine Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde gegeben, aus der die Notwendigkeit, der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und damit auch einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eines abschließenden Planfeststellungsverfahrens bestätigt hat. Nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, das die Auswirkungen auf den Menschen sowie die Umwelt untersucht, ist die Durchführung der Prüfverfahren zwingend erforderlich. Innerhalb des Genehmigungsverfahrens tritt der Kreis einerseits als Bauherr der Maßnahme (Selbstverwaltungsaufgabe) und andererseits als Träger öffentlicher Belange (Weisungsaufgabe) auf. Für den 19.04.2016 sei durch den Landesbetrieb Verkehr ein Scopingtermin nach dem UVPG anberaumt, der allen Planungsbeteiligten und Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, sich frühzeitig über den geplanten Untersuchungsumfang zu informieren und dazu Anregungen zu geben. Die Planungskosten würden sich derzeit incl. der temporären Sofortmaßnahmen zur Brückensicherung auf 380.000 Euro belaufen. Weitere Planungskosten sind zu erwarten, da weitere Planungsalternativen zu prüfen seien. Nach Aussage des RPA, hätten die Planungsaufträge nach den Vorschriften der VOF ausgeschrieben werden müssen. Formal sei diese Betrachtung zwar richtig, es sei bei ersten Auftragserteilungen im Jahre 2012 jedoch nicht deutlich gewesen, dass der Neubau der Brücke diese planerische Dimension annehmen würde. . Das Ziel sei es, für 2017 eine rechtskräftige Planfeststellung zu haben und in 2018 mit dem Bau zu beginnen. Dieses sei finanztechnisch in der Form eingeplant.
Auf Nachfrage von Herrn Wersig erklärt Herr Falck, dass die vorhandene Brückensicherung noch mind. bis 2018 halten soll. Des Weiteren erläutert er aufgrund der Frage von Herrn Sass-Olker, dass zu jeder Prüfung auch die Möglichkeit, dass ein Bau nicht stattfinde (Nullvariante), gehöre. Allerdings werde es hier aufgrund der Abwägung der Allgemeinwohlbelange wegen der verkehrlichen Bedeutung der Kreisstraße mit Travequerung voraussichtlich nicht dazu kommen können, auf einen Ersatzbau zu verzichten. Frau Lange erkundigt sich danach, ob die bestehende Brücke verstärkt und zumindest für Radfahrer nutzbar gemacht werden könne. Hierzu führt Herr Falck aus, dass dies keine realistische Alternative sei, da die vorhandene Bausubstanz der vorhandenen Brücke dies ingenieurtechnisch nicht zulasse.
Abschließend führt der Vorsitzende aus, dass das Verschlechterungsverbot aus dem FFH-Recht zu beachten sei.