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ALLRIS - Auszug

01.02.2016 - 3.3 Betrauungsakt WKS GmbH (2016 / 2017)

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Moser erklärt, dass durch diese Vorlage der Kreistagsbeschluss zum Nießbrauchsrecht umgesetzt werde und die Finanzlage der WKS hierdurch sichergestellt werde. Die Gesellschaft soll hierdurch in den nächsten Jahren auf gesicherte Finanzmittel zugreifen können. Der erste Punkt des Beschlusses sei eine redaktionelle Änderung und schließe eine zeitliche Lücke. Des Weiteren weist sie auf die anhängende aktuelle Version des Betrauungsaktes hin.

Anschließend erklärt Herr Ahrens, dass er in der heutigen Sitzung den Wirtschaftsplan 2016 der WKS als Tischvorlage erwartet hätte, da dieser im Aufsichtsrat bereits beschlossen worden sei. Frau Moser sagt zu, dass dieser verschickt werden wird.

Die von Herrn Ahrens geäußerten redaktionellen Änderungen und Klarstellungen zum Betrauungsakt nimmt Frau Moser dankend auf. Des Weiteren fordert Frau Spörel zu der jährlichen Anpassung der Ausgleichzahlungen, dass diese nicht nach unten erfolgen könne und mindestens dem Vorjahresbudget entsprechen müsse, womit sich der Ausschuss einverstanden erklärt. Frau Moser wird ebenfalls damit beauftragt, zu überprüfen, welches die richtige Beratungsfolge der von der WKS betroffenen Gremien ist.

Nachdem Herr Falck noch darauf aufmerksam macht, dass unter Ziffer 6 des Betrauungsaktes die Betrauungsdauer auf den 31.12.2017 angepasst werden muss, stellt der stellvertretende Vorsitzende den Beschlussvorschlag mit der Änderung von Frau Spörel zu Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der WRI-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Betrauungsakt vom 13.12.2011 des Kreises Segeberg gegenüber der WKS GmbH wird rückwirkend zum 31.12.2015 widerrufen.

 

  1. Der Kreis Segeberg erlässt gegenüber der WKS GmbH für den Zeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2017 den in der Sitzung verteilten und dem Protokoll anhängenden Betrauungsakt mit den von Herrn Ahrens genannten redaktionellen Änderungen sowie der Änderung der jährlichen Anpassung der Ausgleichszahlung insoweit, dass mindestens das Vorjahresbudget zur Verfügung gestellt werden muss.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage