28.01.2016 - 4.1 Informationen des Landrates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 28.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Zunächst berichtet der Landrat darüber, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag mit der Stadt Norderstedt über Geschwindigkeitsüberwachung und Rotlichtverstöße rückwirkend zum 01.01.2016 vom Innenministerium genehmigt worden sei. Die Umsetzungen würden jetzt anlaufen.
Des Weiteren sei der mit dem kreisangehörigen Raum geschlossene neue „Öffentlich-rechtliche Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Segeberg auf die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter des Kreises Segeberg und von Zuständigkeiten des Landrats des Kreises Segeberg auf die Bürgermeister der Städte, amtsfreien Gemeinden und Amtsvorsteher der Ämter“ veröffentlicht und in Kraft getreten. Durch diesen Vertrag werde der alte „Wollschläger-Vertrag“ fortgesetzt.
Die Antragszahlen für den Kleinen Waffenschein seien in der hiesigen Waffenbehörde deutlich gestiegen. Von 2014 auf 2015 hätten sich die Anträge auf 128 Stück verdoppelt und bis Ende Januar 2016 würden bereits 68 Anträge vorliegen. Dies sei vor dem Hintergrund der Flüchtlingsthematik eine bedenkliche Entwicklung der „zivilen Aufrüstung“. Die Presse habe sich ebenfalls nach den Zahlen erkundigt.
Zum Personalkostendeckel für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. Euro führt der Landrat aus, dass dieser nach Anteil an den Personalkosten auf die Fachbereiche verteilt worden sei und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung getroffen werden.
Bzgl. der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende im Kreis Segeberg erklärt der Landrat, dass die NOVITAS BKK die zuständige Krankenkasse sei. Die Umstellung erfolge zum 01.04.2016, wobei mit den Neuzuweisungen begonnen werde und Altfälle nach und nach umgestellt werden. Bei der gestrigen Informationsveranstaltung mit den Sozialämtern und der NOVITAS habe das Verfahren Zustimmung bei den Kommunen gefunden, da diese im Verfahren entlastet werden.
Anschließend erklärt der Landrat, dass es Überlegungen des Landes gebe, mit der Stadt Hamburg einen Vertrag über die Aufnahme von Flüchtlingen zu schließen, um der Stadt zu helfen. Dieser Personenkreis solle möglichst zentral untergebracht werden, weshalb der Levopark hierfür in Frage käme. Denkbar sei das ab dem 01.04.2016. Am 08.02.2016 soll hierzu eine große Informationsveranstaltung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten und dem Minister Studt stattfinden.
Aus der ISE wird berichtet, dass diese sich bzgl. des Umbaus und Bezugs des Gasthofs Warder See im Zeitplan befinde und von einem Bezug Mitte März diesen Jahres ausgegangen werde. Vorher seien noch einige Vorkehrungen wie z.B. zum Brandschutz und Sicherheit zum See hin zu treffen. In der letzten Woche habe es ein Nachbarschaftstreffen gegeben, bei dem es relativ wenige kritische Nachfragen gegeben habe und neue freiwillige Helfer gefunden worden seien.
Auch Schackendorf I sei im Zeitplan und eine Unterbringung der Flüchtlinge für Mitte Februar vorgesehen. Die offizielle Eröffnung gemeinsam mit dem Innenminister sei für den 04.03.2016 vorgesehen. Allerdings könne Schackendorf II aufgrund nicht vermeidbarer Verfahrensschritte nicht vor Sommer 2016 fertiggestellt werden.
Nach Aussage des Landrats sei zum Hauptausschuss am 21.04.2016 die Vorstellung des Personalberichts geplant. Des Weiteren sei durch die Einführung der Online-Bewerbungen ein großer Erfolg durch einen deutlich gestiegenen und qualifizierten Bewerberkreis zu verzeichnen. Ab 2016 werde der Kreis erstmals eine Auszubildende in Teilzeit beschäftigen.
Den aktuellen Schuldenstand gibt der Landrat zu Protokoll.
Mit Schreiben vom 05.01.2016 habe der Amtsvorsteher des Amtes Kisdorf mitgeteilt, dass die Gemeinden Oersdorf, Kisdorf, Sievershütten und Stuvenborn entschieden hätten, ab sofort die gemeindlichen Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr für die 2. Feuerwehrbereitschaft des Kreises Segeberg zur Verfügung zu stellen. Gleiches gelte für das Einsatzleitfahrzeug des Amtes Kisdorf einschließlich der Führungsgruppe der Amtswehr Kisdorf. Hintergrund der Entscheidung sei die Rückforderung von Zuweisungen des Kreises im Zusammenhang mit der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und der dabei fehlende Wille des Kreises, einen politischen Kompromiss zu finden. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Landrat am 18.01.2016 sei die Rechtslage erörtert worden und durch die Teilnehmenden festgehalten, dass seitens des Kreises Segeberg kein Ermessen bestehe. Um zukünftig eine rechtliche Beratung der Kommunen in Ausschreibungsfragen zu ermöglichen, strebe der Kreis Segeberg den Abschluss einer entsprechenden Rahmenvereinbarung mit einer Anwaltskanzlei an. Darüber hinaus werde der Kreis Segeberg zu diesem Themenkomplex zentrale Fortbildungen für die Kommunen anbieten. Außerdem prüfe der Kreis Segeberg die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle. Alle Teilnehmenden verständigen sich darauf, das Thema Rückforderung von Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer und die bestehenden Schwierigkeiten bei der Durchführung von Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen über die kommunalen Landesverbände, bzw. den Landesfeuerwehrverband in Richtung Innenministerium zu kommunizieren.
Der Landrat kündigt seinen Urlaub für den 29.03. bis 01.04.2016 an. Vom 02.04. bis 06.04.2016 werde er seinen Antrittsbesuch in Estland vornehmen. Weitere Urlaube seien vom 25.07. bis zum 14.08. sowie 17.10. bis zum 23.10.2016 geplant.
Zu seinen Nebentätigkeitsvergütungen aus 2015 führt der Landrat aus, dass er insgesamt eine Vergütung in Höhe von 11.420 Euro erhalten habe. Aufgrund der Freigrenze in Höhe von 5.550 Euro, habe er 5.870 Euro an den Kreis abgeführt, so dass die rechtlichen Bestimmungen beachtet worden seien.
Anlagen
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