25.02.2016 - 4.3 Ehrenamtliche/r Behindertenbeauftragte/r des Kr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 25.02.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erklärt, dass die Geschäftsordnung für Behindertenbeauftragte überarbeitet worden sei. Frau Rohwer ergänzt, dass die Höhe der Entschädigung für eine Entscheidung durch den Ausschuss offen gelassen worden sei.
Dem Hinweis von Herrn Weihe, dass die Regelung unter §2 (7), dass die Verwaltung den Behindertenbeauftragten in seinen Angelegenheiten zu unterrichten habe, nicht der besonderen Erwähnung bedürfe, entgegnet Frau Rohwer, dass er nicht schädlich sei. Herr Weihe erklärt, dass hieran immer gedacht werden müsse.
Da selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen an verantwortlicher Stelle mitwirken können, soll durch den §3 (2) soll der neue Beauftragte ggf. eine Assistenz erhalten.
Als Betroffener bittet Herr Lang um das Wort. Der Vorsitzende ermuntert den Bürger und erteilt ihm in Übereinstimmung mit den formalen Vorgaben das Wort. Ein von der CDU vorgebrachter Einwand – mit Bezug auf die Bürgerfragestunde – ein Rederecht bestehe nicht, wird von der Verwaltung zurückgewiesen. Daraufhin nimmt Frau Glage ihren Einwand zurück.
(Anmerkung zum Protokoll aus der Sitzung vom 28.04.2016 zum TOP 2.1 Genehmigung der Niederschrift: Herr Miermeister gibt im Auftrag von Frau Glage die Anmerkung zum TOP 4.3: „Ehrenamtliche/r Behindertenbeauftragte/r des Kreises Segeberg“, DrS/2016/031 zu Protokoll, dass sie in mit ihrer Meldung zur Geschäftsordnung unter Hinweis auf den § 16 KrO vor der Zustimmung um Aufklärung gebeten, ob der Einwohner außerhalb der Einwohnerfragezeit in der aktiven Ausschussdiskussion ein Rederecht erhalten dürfe.
Grund sei gewesen, dass der Vorsitzende Herrn Lang das Rederecht nach Meldung von Herrn Lang sofort und ohne erkennbare Ausschusszustimmung gewähren wollte.
Die Verwaltung habe dazu eine Erläuterung abgegeben. Auf Grund dessen, habe sie den Antrag der CDU-Fraktion zur Geschäftsordnung unter Verlesung des § 16b Abs. 2 KrO mit Entschuldigung zurück genommen.)
Herr Lang äußert sich dahingehend, dass die beschriebenen Aufgaben von einem Ehrenamtlichen nicht befriedigend zu erledigen seien. Die bisherige finanzielle Entschädigung sei des Weiteren zu niedrig angesetzt. Trotzdem sei diese Neufassung eine Verbesserung zur vorherigen. Sein allgemeiner Wunsch sei es, in Zukunft die sog. „gesonderten Belange“ abzuschaffen, so dass keine Sonderbeauftragten mehr notwendig sein werden. Der Vorsitzende und Frau Grandt führen anschließend aus, dass die Bezeichnung als Ehrenamt notwendig sei. Der Beauftragte habe nach der Kommunalverfassung besondere Rechts- und Pflichtenstellungen und sei als Person weisungsfrei.
Zu der Frage einer angemessenen Entschädigung, stellt Frau Rohwer zunächst die Höhe der Entschädigungen der anderen Kreise des Landes vor. Frau Glage stellt den Antrag, es bei einer monatlichen Entschädigung in Höhe von 280,- Euro zu belassen, da nach §3 (2) auch noch angemessene Mittel für die Geschäftsbedürfnisse zur Verfügung gestellt werden würden. Herr Miermeister ergänzt, dass dieses in etwa einer Entschädigung eines Kreistagsabgeordneten entsprechen würde. Im Rahmen einer angemessenen Wertschätzung schlägt Herr Köpke vor, die Summe an einer Prozentzahl in Bezug auf die Entschädigung des Kreispräsidenten festzumachen. Vor einer Pause führt Frau Grandt aus, dass durch den Inklusionsplan viele neue Aufgaben für einen Behindertenbeauftragten entstehen würden, was sich auch auf die geänderte Geschäftsordnung auswirke.
Pause: 21:15 Uhr – 21:25 Uhr
Anschließend stellt Frau Glage gemeinsam für die CDU-, FDP- und Grünen-Fraktion den Antrag, eine monatliche Entschädigung in Höhe von 280,- Euro auszuzahlen sowie das Sitzungsgeldes für einen Kreistagsabgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen des Sozialausschusses. Weitere Sitzungen seien über die monatliche Pauschale abgedeckt.
Herr Dr. Schmidt beantragt für die SPD-Fraktion in Anlehnung an die Regelung aus Pinneberg eine monatliche Pauschale in Höhe von 29% der Entschädigung des Kreispräsidenten.
Eine Übersicht über die Entschädigungen anderer Beauftragter des Kreises gibt Frau Rohwer zu Protokoll.
Anschließend stellt der Vorsitzende den Antrag von Frau Glage zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 8Ablehnung: 4Enthaltung: -
Im Anschluss benennt jede Fraktion sein Mitglied sowie Stellvertreter für das Wahlverfahren und der Vorsitzende lässt über den gesamten angepassten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt die Geschäftsordnung für die/den ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung vorgelegten Form mit einer monatlichen Entschädigung in Höhe von 280,- Euro sowie einem Sitzungsgeld entsprechend der Kreistagesabgeordneten für die Sozialausschusssitzungen. Das Gremium, das das Wahlverfahren für das Amt der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung einleitet, besteht aus Frau Glage für die CDU-Fraktion (Vertretung: Frau Algier), Herrn Beeth für SPD-Fraktion (Vertretung: Frau Lange), Frau Eick für die Fraktion B´90/ Die Grünen (Vertretung Frau Berger), Herrn Weber für die FDP-Fraktion (Vertretung Herr Schnabel), Herrn Ziebuhr für die Piraten-Fraktion (Vertretung Frau Beyer) und Herrn Weihe für die Fraktion Die LINKE (Vertretung Herr Dachsel).
Anlagen zur Vorlage
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