18.02.2016 - 3.3 Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte des Kreises ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 18.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat fasst die Vorlage zusammen und erklärt, dass heute bekannt geworden sei, dass lediglich noch zwei Lose zu vergeben seien, dass es bzgl. der Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft planungsrechtliche Probleme gebe. Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind nicht vorhanden, da diese erst mit dem Weiterbau der Autobahn entstehen würden. Daher sei die Erweiterung nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig. Auf Nachfrage erklärt der Landrat, dass bisher nur Vorplanungen stattgefunden hätten und dementsprechend auch noch kein großes Budget verbraucht worden sei. Aus diesem Grund sei der Beschluss anzupassen und nur noch auf Warder und die ursprüngliche Gemeinschaftsunterkunft zu beziehen.
Zur Nachfrage von Frau Lessing, ob nicht erst der Sozialausschuss hätte hierüber beraten und der Hauptausschuss abschließend beschließen müssen, erklärt der Landrat, dass die Reihenfolge mit Herrn Beeth abgestimmt sei und so eine schnellstmöglicher Beschluss angestrebt werden könne. Die derzeitige Interimslösung sei die teuerste.
Auf den Hinweis von Herrn Busch, dass aus der Vorlage nicht zu erkennen sei, wieso eine Vergabe günstiger sei, führt der Landrat aus, dass dieser Prüfauftrag von der Politik erteilt worden sei. Herr Dieck bittet darum, eine Gegenüberstellung der Kosten bei einer Selbstdurchführung und einer Fremdvergabe nachzureichen woraufhin der Landrat dieses für den Sozialausschuss zusagt. Nachdem Frau Marcussen erklärt, dass sie nicht feststellen könne, dass eine Fremdvergabe günstiger sei, erklärt der Landrat, dass es aus dem Haushalt 2016 klare Vorgaben gebe. Sollte es zu der Fremdvergabe kommen, würden die bereits vorgesehen Personalkosten in Sachkosten umgewandelt werden. Der Vorsitzende erläutert als einen Vorteil dieses Verfahrens, dass der Kreis nur für fünf Jahre an den Vertrag gebunden sei, an eigenes Personal ggf. Jahrzehnte lang.
Der Ausschuss stimmt den Aussagen von Frau Lessing und Frau Würfel zu, dass nicht allein der Preis, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, entscheidend für eine Vergabe sein könne. Daraufhin erklärt der Landrat, dass die Ausschreibung sehr umfangreich sei und dass alle Voraussetzungen erfüllt sein müssten, bevor der Preis entscheide. Der Vorschlag von Herrn Dieck, in dem Beschluss aufzunehmen, dass auch Referenzen und Wirtschaftlichkeit gefordert werden, wird vom Ausschuss begrüßt.
Herr Busch und Herr Säker weisen darauf hin, dass in der Einwohnerversammlung in Warder vom Landrat das Gefühl vermittelt worden sei, dass der Kreis das Heim selbst betreiben werde und es daher bei einer Fremdvergabe zu Widerständen kommen könne. Hierzu führt der Landrat aus, er habe im Nachhinein Gespräche führen können, durch welche Sorgen genommen werden konnten, ebenso wie durch den aktuellen übergangsweisen Betreiber. Zu der Frage, für welche Liegenschaften ausgeschrieben werden solle, erklärt der Landrat, dass für die Erweiterung von Schackendorf nicht mehr ausgeschrieben werden müsse. Für die bestehende Liegenschaft in Schackendorf sei zwar Personal vorhanden, welches allerdings auch anderorts eingesetzt werden könne. Der Ausschuss einigt sich daher darauf, eine Ausschreibung für die bestehende Unterkunft in Schackendorf sowie Warder vorzunehmen.
Der Ausschussvorsitzende stellt sodann den angepassten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistung „Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte des Kreises Segeberg und Betreuung der dort untergebrachten Personen in Warder und der bestehenden Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf“ öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt für fünf Jahre und umfasst die in der Anlage genannten Aufgaben. Entscheidungskriterien für die Vergabe sollen der Preis sowie Referenzen bzw. nachgewiesene Erfahrungen sein.
Für die Ausschreibung sollen zwei Lose gebildet werden, jeweils eines für die Unterkunft in Warder und eines für die bestehende Unterkunft in Schackendorf. Über die Vergabe der Leistung entscheidet der Kreistag in seiner Sitzung am 12.05.2016.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,8 kB
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