18.02.2016 - 3.1 Antrag zur Entschädigungssatzung des Kreises Se...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 18.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Eingangs führt Frau Lessing zu dem Antrag der SPD-Fraktion aus, dass früher lediglich 5 Euro für die Teilnahme an Sitzungen als Gast ausgezahlt worden seien. Ihre Fraktion beantrage daher erneut eine Reduzierung für die Gastteilnahme.
Frau Grote erklärt für die CDU-Fraktion, dass die Gästeregelung eine günstigere Alternative zu weiteren Arbeitskreisen sei. Da ein Abgeordneter sich vor Ort informieren könne und solle, plädiere ihre Fraktion dafür, keine Veränderung vorzunehmen.
Anschließend spricht Herr Schnabel sich für eine erneute Entschädigung in Höhe von 5 Euro pro Sitzung aus.
Herr Dr. Krauß schließt sich dem Antrag der FDP-Fraktion an, da eine vollkommende Streichung des Sitzungsgeldes nach Aussage des Kreispräsidenten nach der Kreisordnung nicht möglich sei.
Anschließend lässt der Vorsitzende zunächst über den Antrag der FDP-Fraktion abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Die Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Kreistagsmitglieder, die als Gast einen Ausschuss besuchen, erhalten 5,00 Euro Sitzungsgeld.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 3Ablehnung: 9Enthaltung: -
Da dieser Antrag abgelehnt wird, stellt der Vorsitzende den ursprünglichen Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Die Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Kreistagsmitglieder, die als Gast einen Ausschuss besuchen, erhalten das halbe Sitzungsgeld.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 7Ablehnung: 5Enthaltung: -
Anschließend erklärt der Landrat, dass die bisherige Regelung über eine Pauschale für Mandatsträger, welche ihre Unterlagen unter 20 Seiten über Allris beziehen, nach einer Aussage des Innenministeriums gegenüber einem anderen Kreis unzulässig sei. Nach einem Meinungsaustausch einigt sich der Ausschuss darauf, die Regelung über die Pauschale aufrecht zu erhalten, da die Alternative, dass wieder alle Unterlagen per Post verschickt werden, nicht akzeptabel sei. Es sei eher zu diskutieren, ob auf papierlos umgestellt und die Nutzung von Tablets eingeführt werde.
Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung eine entsprechende Änderungssatzung zur Entschädigung einbringen.