22.04.2015 - 3.3 Beschluss Raumkonzept BBZ Norderstedt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Mi., 22.04.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Thorsten Backhaus
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu Beginn erklärt sich der Vorsitzende für befangen und verlässt den Raum. Herr Voss übernimmt die Sitzungsleitung.
Frau Bogalski erklärt anschließend, dass es am BBZ Norderstedt aufgrund steigender Schülerzahlen einen Mehrbedarf von vier Klassenräumen gäbe. Hierzu erläutert sie, dass aufgrund der Einrichtung eines Bistros im vorhandenen Schulgebäude zwei Klassenräume verloren gegangen seien, welche nun ersetzt werden müssten. Darüber hinaus werden noch zwei weitere Räume zusätzlich benötigt. Frau Bogalski erläutert dem Ausschuss in welchen Bereichen des Schulangebotes es zu steigenden Schülerzahlen gekommen ist. Insbesondere weist sie darauf hin, dass der Ausbildungszweig Sozialpädagogische Assistentinnen/ Assistenten an der Schule neu angeboten werde und es eine Vielzahl von Anmeldung gegeben habe. Des Weiteren weist Frau Bogalski auf die nicht zu kalkulierende Zahl der Flüchtlinge hin, für welche Deutsch als Zweitsprache (DAZ) aufgrund der Berufsschulpflicht angeboten werden müsse. Eine ausführliche schriftliche Begründung, welche im Vorhinein an die Ausschussmitglieder versandt wurde, hängt dem Protokoll an.
Anschließend diskutiert der Ausschuss über den tatsächlichen Bedarf und die Weiternutzung der vorhandenen Container. Herr Backhaus erklärt, dass diese Container ursprünglich wegen der Brandschutzsanierung des Schulgebäudes aufgestellt worden waren. Diese seien dann vorübergehend während der Sanierungsarbeiten von Schülerklassen genutzt worden. Die Brandschutzsanierung werde diesen Sommer abgeschlossen. Die Möglichkeit der Weiternutzung der Container ist abhängig von einer Erteilung einer entsprechenden Baugenehmigung. Diese könne gestellt, seitens der ISE aber nicht zugesichert werden.
Der Vorsitzende lässt über einen dem Aufgabengebiet des Ausschusses angepassten Beschlussvorschlag abstimmen.