26.03.2015 - 4.1.1 Neuordnung der Förderung für die Kindertagespfl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erklärt, dass er bei der Genehmigung der Tagesordnung nicht davon ausgegangen sei, diesen TOP abzusetzen, sondern den Antrag der Fraktion Die LINKE in der kommenden Sitzung und nicht heute zu behandeln. Herr Weihe entgegnet, dass aus dem Antrag hervorhergehe, den TOP für die heutige Sitzung abzusetzen, da noch viele Fragen bestehen würden. Da dieser Beschluss ein Grundsatzbeschluss sei, würde hierdurch schon eine gewisse Richtung eingeschlagen werden. Nachdem Herr Weihe den Antrag seiner Fraktion zurückzieht, erläutert der Vorsitzende, dass es sich heute nur um das Einleiten eines Interessenbekundungsverfahrens handle.
Frau Lange erkundigt sich nach der Aussage des RPA, dass die Leistungen des Kreises nachrangig gegenüber denen der Gemeinden und Städte seien und ob die Leistung des Kreises daher gemindert werden würde, wenn z.B. die Städte mehr zahlen würden. Herr Stankat entgegnet, dass das Jugendamt in der Pflicht sei, den Tagespflegepersonen eine laufende Geldleistung zu zahlen, deren angemessene Höhe von der Politik bzw. dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe festzulegen sei; was in der Vergangenheit auch so geschehen sei ohne einen Nachrang der in § 23 SGB VIII vorgesehenen Leistung des Jugendamtes gegenüber freiwilligen kommunalen Zahlungen anzuwenden. In diesem Fall stehe die Aussage des RPA aus seiner Sicht nicht in Übereinstimmung mit dem Leistungsrecht.
Anschließend lässt der Vorsitzende über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Es wird angestrebt, die Kommunen mit in die Förderung und Finanzierung der Kindertagespflege einzubinden. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, sich an der Zahlung an die Tagespflegepersonen zu beteiligen.
Der Kreis Segeberg zahlt 3,50 EUR je Kind und Betreuungsstunde an die Tagespflegepersonen. Zusätzlich kann sich die jeweilige Wohnortkommune der Eltern mit einen Betrag in Höhe von 0,50 EUR oder 1,00 EUR je Kind und Betreuungsstunde an der Förderung beteiligen. Eine leistungsgerechte Ausgestaltung der Förderung unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten wird somit gewährleistet.
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Förderung ist nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens einer weiteren Beschlussvorlage vorbehalten. Für die Umsetzung dieser Förderung ist der 01.08.2016 vorgesehen.