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ALLRIS - Auszug

26.03.2015 - 4.5 Neufassung der Satzung für das Jugendamt des Kr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stankat erklärt, dass die bisherige Fassung der Satzung veraltet sei und viele Gesetzesänderungen einzuarbeiten gewesen seien. Allerdings sei der § 4 Nr. 1a) des vorliegenden Satzungsentwurfs noch anzupassen, da maximal auch ein bürgerliches Mitglied und nicht nur Kreistagsabgeordnete in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden können. Dies sei auch in der aktuellen Zusammensetzung des Ausschusses gegeben und solle nicht verändert werden. Daraufhin stellt der Vorsitzende die Vorlage mit der aus dem Ausschuss formulierten Anpassung des genannten Paragrafen zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Erlass der Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung mit der folgenden Änderung des §4 1. a):

1. Fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder, davon

a) neun in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger des Kreises Segeberg, von denen mindestens acht dem Kreistag angehören müssen, und die vom Kreistag gewählt werden.

 

 

(Anmerkung der Verwaltung: Eine Rechtsprüfung der vom Ausschuss vorgenommen Änderung des § 4.1.a hat ergeben, dass die o.g. Formulierung rechtskonform wie folgt gefasst werden muss: 

„1. Fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder, davon

a) neun in der Jugendhilfe erfahrene und in den Kreistag wählbare Bürgerinnen und Bürger, von denen mindestens acht dem Kreistag angehören müssen, und die vom Kreistag gewählt werden.“

In Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden wird die Verwaltung die so ergänzte Beschlussempfehlung dem Kreistag zur Beschlussfassung vorlegen.)

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 15Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage