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ALLRIS - Auszug

03.12.2015 - 3.14 Stellenmehrbedarf 2016

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Landrat erklärt, dass er trotz des Auftrages des letzten Haushaltes, wenige neue Stellen einzurichten, 47,85 Stellen und die 0,5 Stelle für die Heimaufsicht  (SPD-Antrag) vorsehe. Hiervon würden 8 Stellen für die Verwaltung benötigt, 4 seien politischer Wille und die restlichen Stellen seien für den Asylbereich nötig. Die aktuelle Tabelle über den Stellenmehrbedarf hängt an.

Auf Nachfrage erläutert der Landrat, dass in 2016 mit 4.000 Flüchtlingen gerechnet würde. Sollte es bei dieser Anzahl von Flüchtlingen bleiben, sei die Anzahl von Personal auch für die Jahre 2017 und 2018 ausreichend.

Auf Nachfrage erklärt Frau Grandt, dass bei einer Organisationsuntersuchung aller Assistenzstellen ein Mehrbedarf von 0,25 VZS ermittelt worden sei. Der ASD-West benötige dringend eine Entlastung, da die dortige Mitarbeiterin den Mehrbedarf, aufgrund von Fluktuation und mehrjährigen Krankheitsausfällen, bereits ausfülle. Zudem nehmen die Aufgaben des ASD stetig zu. Es sei außerdem notwendig, 2 sozialpädagogische Pool-Stellen einzurichten, um flexibel auf Langzeiterkrankungen und anderen Ausfall reagieren zu können, da Stellen, die befristet ausgeschrieben werden, kaum Anklang finden. Herr Stankat berichtet, dass ohne Fluktuation und sonstigen Ausfall genügend Mitarbeiter im Sozialpädagogischen Dienst zur Verfügung stehen würden. Aufgrund von Arbeitszeitverkürzung, Krankheit oder Schwangerschaft könnten jedoch einige Aufgaben nicht wahrgenommen werden, für die eine Stellenausschreibung keine Besetzung finden würde. Auf die Nachfrage, ob sich nicht zu lange an das zusätzliche Personal gebunden werden würde, antwortete Herr Stankat, dass diese Ausfälle durchgehend anfallen würden und somit eine dauerhafte Beschäftigung möglich wäre.

 

Die SPD-Fraktion beantragt keine Befristung für Stellen im pädagogischen, sozialpädagogischen und medizinischen Bereich. Frau Lessing begründet diesen anhängenden Antrag damit, dass qualitative Arbeit benötigt werde, welche nicht mit einer Befristung zu erreichen sei. Der Landrat spricht sich für den Antrag aus, da der Kreis Segeberg dadurch einen Wettbewerbsvorteil erhielte im Vergleich zu anderen Arbeitgebern.

Frau Grote regt an, in die Stellenausschreibungen auch den älteren Arbeitnehmerkreis anzusprechen.

 

Es wird eine Beratungspause von 18:15 Uhr bis 18:35 Uhr eingelegt.

 

Herr Dieck weist daraufhin, dass 10-15 Stellen hätten eingespart werden müssen. Da es aber für alle Stellen stichhaltige Begründungen gebe, schlägt er folgenden Kompromiss vor:

Alle Stellen inklusive der 2 sozialpädagogischen Poolstellen, der 0,25 Heimaufsichtsstelle und aller Ergebnisse der Fachausschüsse seien genehmigt. Im Gegenzug werde ein Personalkostendeckel von 500.000 Euro eingerichtet.  Außerdem fordert er einen vierteljährlichen Bericht zur Stellenbesetzung.

 

Herr Hansen erklärt, dass er mit dem Kompromiss nur einverstanden wäre, wenn die 1,75 Stellen, die im UNK nicht genehmigt wurden, auch aufgenommen werden.

Vom Gremium wird stattdessen zugesichert, dass die 1,75 Stellen im nächsten Jahr beraten werden.

 

Frau Lessing erläutert, dass für die Stellenmehrbedarfe, die weiterhin befristet wären, nach 2 Jahren eine Überprüfung stattfinden solle, ob die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgen oder die Befristung verlängert werden könne. Diese Überprüfung solle aus den Stellenausschreibungen bereits deutlich hervorgehen.

Sie weist außerdem darauf hin, dass die Bereiche Kultur und Umwelt keine ausreichende Berücksichtigung erführen.

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplan 2016 inklusive der dem Ausschuss vorgelegten und der Niederschrift angefügten tabellarischen Übersicht zum Stellenmehrbedarf 2016 mit Stand vom 01.12.2015 inklusive der Fachausschussbeschlüsse zu beschließen.

Dieser Stellenmehrbedarf ist mit einem Personalkostendeckel von 500.000 Euro versehen. Ausgeschriebene befristete Stellen sind mit einer Aussicht auf Entfristung oder Verlängerung der Befristung zu versehen. Die hierfür erforderliche Überprüfung erfolgt nach 2 Jahren. Es wird vierteljährlich über die Besetzung der Stellen und die Ausscheidungsgründe der Sozialpädagogen berichtet.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen